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Auszug - Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Da zu dieser Vorlage seitens der Ausschussmitglieder kein Erläuterungsbedarf besteht, lässt Herr Hatje abstimmen.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Innern Service empfiehlt folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Hemmingen beschließt die als Anlage 1 beigefügte Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig