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Auszug - Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
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Wortprotokoll |
Frau Maren Carolyn Reese wird von Herrn Bürgermeister Schacht-Gaida gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Weiterhin wird Frau Reese von Herrn Bürgermeister Schacht-Gaida gemäß § 54 i. V. m. § 43 NKomVG auf die ihr obliegenden Pflichten hingewiesen. Diese sind im Einzelnen:
§ 40 Amtsverschwiegenheit,
§ 41 Mitwirkungsverbot und
§ 42 Vertretungsverbot.
Herr Bürgermeister Schacht-Gaida verweist zudem auf das Taschenbuch für Ratsmitglieder in Niedersachsen für die Wahlperiode 2016-2021, welches vor der Sitzung für das neue Ratsmitglied bereitgelegt wurde.