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Vorlage - 297/2018
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hemmingen beschließt die als Anlage 1 beigefügte Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).
Sachverhalt:
Nachdem die Neufassung des sog. Krediterlasses vom 13.12.2017 (Kreditwirtschaft der kommunalen Körperschaften einschließlich ihrer Sonder- und Treuhandvermögen) im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 5/2018, S. 84, veröffentlich worden ist, haben die kommunalen Spitzenverbände das zuletzt im Jahr 2011 gemeinsam überarbeitete Muster einer Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG aktualisiert.
Darauf basierend wurde die bestehende Richtlinie für die Aufnahme von Krediten der Stadt Hemmingen vom 13.10.2011 (Vorlage Nr. 44/2011) angepasst und als Anlage dieser Vorlage beigefügt.
Hierbei handelt es sich um rein redaktionelle Änderungen, insbesondere die Anpassung der Verweise auf die aktuellen Vorschriften, wie u.a. die neue Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO), welche die Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) zum 01.01.2017 abgelöst hat und in Hemmingen gemäß Übergangsregelung seit dem Haushaltsjahr 2018 angewendet wird (Vorlage 20/2016).
Weitere Angaben:
Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Stadt Hemmingen: | |||
Ja: |
| Nein: | x |
Produktkonto: |
| Investitionsmaßnahme Nr.: |
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Anlage(n):
Anlage 1 - Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG
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Anlagen: | |||||
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1 | Anlage 1 zu Vorlage Nr. 297-2018 (63 KB) |