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Vorlage - 347/2019
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hemmingen beschließt die als Anlage 3 zur DS 347/2019 beigefügte „Stellungnahme der Stadt Hemmingen“ zum Entwurf der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2016“
Sachverhalt:
Die Region Hannover hatte mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten das Verfahren zur 1. Änderung des RROP 2016 im August 2017 förmlich eingeleitet. Eine Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Region Hannover wurde von der Stadt Hemmingen damals mit Blick auf die offizielle Beteiligung im Rahmen der Entwurfserstellung nicht abgegeben.
Die Region Hannover hat nun im Rahmen der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2016 das Beteiligungsverfahren zum Entwurf der 1. Änderung des RROP 2016 eingeleitet und der Stadt Hemmingen mit Schreiben vom 7.1.2019 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (s. Anlage 1 zur DS 347/2019 ). Inzwischen wurde für die Abgabe der Stellungnahmen eine Fristverlängerung bis Anfang April 2019 gewährt.
Der vorliegende Entwurf der 1. Änderung des RROP 2016 beinhaltet Anpassungen an die Festlegungen des Landesraumordnungsprogramms (LROP) 2017.
Der Entwurf wurde seitens der Verwaltung geprüft. Aus Sicht der Verwaltung sind Belange der Stadt Hemmingen bei den Themen – Abgrenzung der grundzentralen Verflechtungsbereiche (LROP Abschnitt 2.2) und Festlegung von Vorrangebieten Biotopverbund (LROP Abschnitt 3.1.2) berührt. Der DS 347/2019 sind daher als Anlage 2 nur Auszüge der 1. Änderung des RROP 2016 – jeweils die beschreibende Darstellung und die dazugehörige Beikarte - beigefügt. Die vollständigen Unterlagen zur 1. Änderung des RROP 2016 können im Internet unter folgender Adresse eingesehen/ runtergeladen werden:
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Planen,-Bauen,-Wohnen/Raumordnung-Regionalentwicklung/Regionalplanung/1.-%C3%84nderung-des-Regionalen-Raumordnungsprogramms-Region-Hannover-2016/Unterlagen-zum-1.-%C3%84nderungsverfahren-RROP-2016
Die ausgearbeitete Stellungnahme zu den für die Stadt Hemmingen relevanten Inhalten der 1. Änderung des RROP 2016 ist der DS 347/2019 als Anlage 3 beigefügt.
Konkret schlägt die Verwaltung eine von dem Entwurf der 1. Änderung des RROP 2016 abweichende Zuordnung der Stadtteile zu den Verflechtungsbereichen der Grundzentren Arnum und Hemmingen-Westerfeld vor sowie eine Rücknahme von bereits in der Ursprungsfassung des RROP 2016 vorgenommenen Festlegung von Vorbehaltsgebieten Natur und Landschaft. Zudem wird auf die Übernahme der Ortsumgehung B3neu in sämtliche Beikarten hingewiesen.
Weitere Angaben:
Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Stadt Hemmingen: | |||
Ja: |
| Nein: | x |
Produktkonto: |
| Investitionsmaßnahme Nr.: |
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Anlage(n):
Anlage 1: Anschreiben der Region Hannover
Anlage 2: Auszug der 1. Änderung des RROP 2016
Anlage 3: Stellungnahme der Stadt Hemmingen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1 zur DS 347-2019 (576 KB) | |||
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2 | Anlage 2 zur DS 347-2019 (2954 KB) | |||
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3 | Anlage 3 zur DS 347-2019 (181 KB) |