Ratsinformationssystem
Vorlage - 428/2019
|
|
Beschlussvorschlag:
Im Produktkonto 35100200.42710001 wird der Haushaltsansatz für die Einkaufshilfe Senioren und mobilitätseingeschränkte Menschen mit Behinderung und die Ersatzfahrten zur Hemminger Tafel von 7000,--€ auf 9800,--€ erhöht.
Sachverhalt:
Im Haushalt der Stadt Hemmingen stehen unter dem Produkt 351002000.42710001 – Unterstützende Seniorenarbeit – Haushaltsmittel für Fahrten des ASB im Rahmen eines kostenlosen Senioreneinkaufsservices. Seit 2006 gibt es den kostenlosen Service, der laut Beschlussvorlage (374/2015) vom 26.02.2015 auch unabhängig vom Lebensalter für mobilitätseingeschränkte Menschen mit Behinderung gelten soll.
Zusätzlich wurde bei der fraktionsinternen Beratung zum Haushalt 2014 eine Erhöhung für die Unterstützung Bedürftiger für die Fahrten zur Hemminger Tafel auf 2000,--€ festgelegt, vor dem Hintergrund, bei Ausfall des FSJ´ler durch Urlaub, Fortbildung oder Krankheit eine Ersatzleistung für die Mittwochsfahrten zur Hemminger Tafel durch den ASB zu gewährleisten.
Am 15.04.2019 teilte Herr Köhler vom ASB mit (s. Anl.), dass die Fahrten nicht mehr zu den derzeit vereinbarten Konditionen (Pauschalbetrag von 95,--€ pro Fahrt) ausgeführt werden können und er die Preise auf 185,--€ aufgrund von gestiegenen Mitarbeiter- und Verbrauchskosten sowie den Anstieg der Personen, die den Samstagseinkaufsservice in Anspruch nehmen, anpassen müsse.
Im persönlichen Gespräch stellte sich heraus, dass auch der Zeitbedarf auf bis zu 8-9 Stunden gestiegen sei. Unter anderem, weil die Seniorinnen und Senioren inzwischen einen sehr hohen persönlichen Unterstützungsbedarf hätten und nicht mehr in der Lage seien, ihren Einkauf selbstständig zu unternehmen. Bei weiteren Recherchen und Gesprächen mit den Seniorinnen und Senioren stellte sich heraus, dass viele der betroffenen Personen bereits einen Pflegegrad besitzen und Leistungen über die Pflegekasse erhalten.
Vereinbart wurde mit dem ASB, dass grundsätzlich die Stadt keine Aufgaben übernehmen wird, die über die Pflegekassen abgerechnet werden können. Der Einkaufsfahrdienst soll für Seniorinnen und Senioren sowie für mobilitätseingeschränkte Menschen mit Behinderung sein, die ihren Einkauf selbstständig bewältigen können. Seniorinnen und Senioren mit einem Pflegegrad erledigen ihre Einkäufe zukünftig mit einem Pflegedienst. Neue „Mitfahrerinnen und Mitfahrer“ werden zukünftig vom Seniorenbüro überprüft.
In weiteren Gesprächen mit dem ASB haben wir uns auf eine wöchentliche Pauschale in Höhe von 150,--€ (S. Anlage) geeinigt, da zukünftig weniger Personen den Einkaufsservice in Anspruch nehmen werden und dadurch der Zeitaufwand verringert werden kann.
Bei 52 Wochen wären es 7800,--€, hinzu kämen die 2000,--€ für die Ersatzfahrten zur Hemminger Tafel.
Die geänderten Konditionen vom ASB führen zu einem Mehrbedarf von 2800,--€.
Weitere Angaben:
Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Stadt Hemmingen: | |||
Ja: | x | Nein: |
|
Produktkonto: | 35100200.42710001 | Investitionsmaßnahme Nr.: |
|
Anlage(n):
Anlage 1 zu Beschluss-DS 428/2019 Mitteilung ASB
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Mitteilung ASB (34 KB) |