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Vorlage - 496/2020
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Bau des Feuerwehrgerätehauses für die Ortwehren Hemmingen-Westerfeld/Wilkenburg auf der Grundlage a) der Variante Massivbau Gesamtkosten 9.450.000 € oder b) der Variante Holzbau 9.950.000 € (Anlage 1 DS 496/2020 Vorentwurf). Der Kostenrahmen wird dementsprechend neu festgesetzt. Der Haushaltsansatz für 2021 ist anzupassen.
Sachverhalt:
Die Feuerwehrgerätehäuser in Hemmingen-Westerfeld und Wilkenburg entsprechen nicht mehr den Anforderungen der Feuerwehrunfallkasse und der DIN für Feuerwehrgerätehäuser. Im aktuellen Feuerwehrbedarfsplan wurde Handlungsbedarf in Hemmingen-Westerfeld und Wilkenburg auch im Hinblick auf künftige Fahrzeugbeschaffungen festgestellt.
Die Ortswehren Hemmingen-Westerfeld und Wilkenburg wollen künftig ihre Wehren an einem Standort in Hemmingen-Westerfeld zusammenlegen. Als neuer Standort in Hemmingen-Westerfeld ist das Grundstück östlich des Lidl-Marktes geplant. 2018 wurde bereits im Rahmen einer Machbarkeitsstudie beschlossen, auf dem Grundstück das neue Gerätehaus zu errichten. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie wurde geklärt, ob das Grundstück an der Weetzener Landstr. die Anforderungen für ein neues Feuerwehrgerätehaus erfüllt und inwieweit das entwickelte Raumprogramm der Feuerwehr umgesetzt werden soll. Dabei wurden eine eingeschossige und eine zweigeschossige Variante gegenübergestellt. Es wurde sich für die eingeschossige Variante entschieden (Vorlage Rat 317/2018).
2019 wurden alle Planungsleistungen innerhalb eines VgV-Verfahrens europaweit ausgeschrieben. Im Anschluss an das Verfahren wurde das Büro Kiefer &Kiefer und alle anderen Fachplaner mit den Planungsleistungen beauftragt.
Jetzt liegen die Ergebnisse der Vorplanung (Anlage 1 DS 496/2020) vor und sollen in der der Sitzung des FSA vorgestellt und erläutert werden.
Im Rahmen der Vorplanung wurden 2 Varianten untersucht. Die Varianten Holzbau und Massivbau wurden gegenübergestellt, dabei wurden wirtschaftliche und ökologische Vor- und Nachteile bewertet. Die Ergebnisse des ökologischen Vergleichs wurden in der Anlage 2 zur Drucksache 496/2020 dargestellt und erläutert. Bei der Gegenüberstellung des Treibhauspotenzials werden bei der Holzvariante gegenüber dem Massivbau rd. 16 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart. Die Gegenüberstellung der Primärenergie bei einem Lebenszyklus von 50 Jahren ergab eine Abweichung der Holzbauvariante zum Massivbau von 929 MWh. Dies entspricht einem Jahresstromverbrauch von 129 Personen oder einer PKW-Strecke von 1.370.000 km, das ist ca. 34-mal um die Erde.
In der Sitzung vorgestellt und erläutert werden ebenfalls die Ergebnisse der Technischen Gebäudeausrüstung mit dem Energie- und Technikkonzept einschließlich Ver-und Entsorgung mit den Ergebnissen für ein nachhaltiges Bauwerk mit Vorschlägen zur Bauphysik.
Der ermittelte Kostenrahmen in der Machbarkeitsstudie lag bei rd. 7,4 Mio. €. Grundlage waren Baupreise aus 2017. Die allgemeinen Baupreissteigerungen von 2017 zu 2019 liegen bei rd. 15%.
Daraus und aus Berücksichtigung der energetischen Anforderungen ergeben sich im Vergleich zur Machbarkeitsstudie höhere Kosten und die Haushaltsansätze müssten entsprechend angepasst werden.
Mehrkosten der Vorplanung zur Machbarkeitsstudie Kostengruppe 300 (Bauwerk-Baukonstruktion)
Machbarkeitsstudie KG 300 = 3.600.000 € brutto
Vorplanung Massivbau KG 300 = 4.330.000 € brutto
Differenz = 730.000 € brutto
Zur Machbarkeitsstudie lagen keine Angaben zum Baugrund und zu den Baugrundverhältnissen vor. Für zusätzliche Erdbauarbeiten entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 317.000 €. Im Rahmen der Vorplanung hat sich der Grundriss leicht geändert. Die BGF (Brutto-Grundfläche) hat sich um 125m² erhöht, dadurch erhöhen sich die Kosten um 216.000 €. Das sind bei der zusammen 533.000 €. Die verbleibenden knapp 200.000 € Kostensteigerung sind der genaueren Kostenermittlung geschuldet.
Mehrkosten der Vorplanung zur Machbarkeitsstudie Kostengruppe 400 (Bauwerk-Technische Anlagen)
Zusätzlich zur Machbarkeitsstudie haben sich die Kosten bei Technischen Anlagen um rd. 460.000 € erhöht. Dies ist auf zusätzliche Anlagen wie eine PV-Anlage (180.000 €), zusätzliche Funktechnik (50.000 €), eine Rigolen-Entwässerung (138.000 €) und auf allgemeine Baukostensteigerung von 2017 zu 2019 in Höhe von rd. 15% zurückzuführen.
Kostengegenüberstellung Machbarkeitsstudie / Variante Holzbau / Variante Massivbau
KG | Kostengruppen | MACHBARKEITS- | VARIANTE | VARIANTE |
200 | Herrichten und Erschließen | 50.000 | 168.500 | 178.500 |
300 | Bauwerk - Baukonstruktionen | 3.600.000 | 4.330.000 | 4.540.000 |
400 | Bauwerk - Technische Anlagen | 1.027.000 | 1.532.000 | 1.571.000 |
500 | Außenanlagen | 1.010.000 | 1.144.000 | 1.144.000 |
600 | Ausstattung | 133.000 | 210.000 | 210.000 |
700 | Baunebenkosten | 1.530.000 | 2.041.000 | 2.262.000 |
Aufrundung | 30.000 | 24.500 | 44.500 | |
Summe |
| 7.380.000 | 9.450.000 | 9.950.000 |
Zusatzkosten durch Maßnahmen für den erforderlichen Wasser- und Naturschutzrechtlichen Ausgleich
Das Grundstück für das neue FWGH liegt im HQ 100-Bereich. Daher werden für das Bauvorhaben wasserrechtliche Ausgleichsmaßnahmen auf geeigneten Flächen erforderlich. Sowohl für das Bauvorhaben als auch für die wasserrechtliche Ausgleichsmaßnahme ist der Eingriff in Natur- und Landschaft zu ermitteln, so dass auch naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen auf geeigneten Flächen durchzuführen sind. Im Rahmen des B-Plan Verfahrens ist dies gutachterlich zu untersuchen und dann abschließend zu regeln. Die Kosten für die wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen stehen bisher nicht fest. Hierzu wurden bereits Planungsbüros beauftragt und im Zuge der Planungen werden dann die Kosten ermittelt.
Bei der Dimensionierung der wasserrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen ist es angedacht, das geplante Bauvorhaben Erweiterung KGS gleich mit zu berücksichtigen. Die erforderlichen Haushaltsmittel für diese Maßnahmen müssen mittelfristig auf einem gesonderten Produktkonto berücksichtigt werden.
Erforderliche Haushaltsmittel stehen im Haushalt unter der Maßnahmen-Nr. 1260010010 bei dem Produktkonto
12600100.78714105 ansatzmäßig für die Jahre 2019 bis 2020 mit insgesamt 7,38 Mio. € zur Verfügung.
Der Haushaltsansatz für 2021 muss, je nach ausgewählter Variante, im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes für 2021 entsprechend erhöht werden.
Weitere Angaben:
Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Stadt Hemmingen: | |||
Ja: | x | Nein: |
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Produktkonto: | 12600100.78714105 | Investitionsmaßnahme Nr.: | 1260010010 |
| Haushaltsjahr 2020 | Haushaltsjahr 2021 | Haushaltsjahr 2022 | Haushaltsjahr 2023 |
Investitionstätigkeit: |
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Ansatz Einzahlungen [€] |
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Ansatz Auszahlungen [€] | 3.100.000 | 3.780.000 |
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Anlage(n):
Anlage 1 DS 496/2020 Vorentwurf
Anlage 2 DS 496/2020 Ökobilanz
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1 zur DS 496-2020 FWGH Hemmingen-Wilkenburg -Vorentwurf (34771 KB) | |||
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2 | Anlage 2 zur DS 496-2020 FWGH Hemmingen-Wilkenburg - Vorentwurf (1074 KB) |