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Vorlage - 538/2020
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hemmingen stimmt der Umsetzung und dem Finanzplan 2020 – 2024 des DigitalPakt Schule, gemäß der Anlage 1 und der Anlage 2 der Vorlage 538/ 2020, zu.
Sachverhalt:
„Es ist eine der großen Zukunftsaufgaben, die Schülerinnen und Schüler an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorzubereiten.“, heißt es in der Präambel der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024. Auch die Stadt Hemmingen und die vier Schulen (Carl-Friedrich-Gauß-Schule, Grundschule Hemmingen-Westerfeld, Wäldchenschule Arnum und Grundschule Hiddestorf) arbeiten kontinuierlich an dieser Aufgabe.
Die Schulen haben hierzu medienpädagogische Konzepte ausgearbeitet, in denen sie unter anderem als Ziel formuliert haben die Schülerinnen und Schüler auf das künftige digitale Berufsleben vorzubereiten, den Umgang mit digitalen Medien zu lehren aber auch eine kritische Sichtweise mit Informationen aus dem Internet zu entwickeln.
Für die Stadt ergibt sich die Aufgabe, wie sie die Schulen effizient bei der Arbeit an der Erreichung dieser Ziele unterstützen kann. Dabei ergeben sich Fragen zur Errichtung einer IT-Infrastruktur, zur Ausstattung der jeweiligen Schulen und die dadurch entstehenden Kosten.
1. DigitalPakt Schule
Die 2019 beschlossene Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern soll die digitale Bildungsinfrastruktur stärken. Der Fokus des DigitalPakts Schule liegt also bei der Schaffung einer IT-Infrastruktur und einer Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik.
Für dieses Vorhaben will der Bund die Länder mit einem Fördervolumen von 5 Milliarden € unterstützen. Die Länder beteiligen sich zusätzlich mit 10 % der Fördersumme an der Verwaltungsvereinbarung. Für das Land Niedersachsen ergibt sich somit ein Fördervolumen von ca. 522 Millionen €, welches auf die jeweiligen Schulträger verteilt wird. Der Stadt Hemmingen, als einem dieser Schulträger, stehen nach dieser Verteilung 914.469,00 € zur Verfügung. Und auch wenn die Schulen die Empfänger der Förderung sind, werden die Gelder vom jeweiligen Schulträger beantragt. Dieser kann die Förderung in einem oder mehreren Förderanträgen bündeln und diese bei der zuständigen Stelle des jeweiligen Bundeslandes einreichen. Bei dem Land Niedersachsen übernimmt die Landesschulbehörde diese Aufgabe.
Förderanträge sind spätestens bis zum 16.05.2023 bei der Nds. Landesschulbehörde zu stellen. Die Auszahlungen bewilligter Zuwendungen sind bis zum 31.12.2024 zulässig und Investitionsmaßnahmen sind bis zum 31.12.2025 abzurechnen.
1.1 Förderfähig nach dem DigitalPakt Schule
Von der Förderung inbegriffen sind nach § 3 der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024:
- Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, Serverlösungen;
- schulisches WLAN;
- Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (z. B. Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloudangebote), soweit sie im Vergleich zu bestehenden Angeboten pädagogische oder funktionale Vorteile bieten;
- Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule, mit Ausnahme von Geräten für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen;
- digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung;
- schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones), wenn
a) die Schule über die Infrastruktur, die nach Satz 1 Nummer 1 und 2 förderfähig ist, verfügt oder diese durch den Schulträger beantragt ist und
b) spezifische fachliche oder pädagogische Anforderungen solche Geräte erfordern und dies im technisch-pädagogischen Einsatzkonzept der Schule dargestellt ist und
c) bei Anträgen für allgemeinbildende Schulen die Gesamtkosten für mobile Endgeräte für allgemeinbildende Schulen am Ende der Laufzeit des DigitalPakts Schule entweder
aa) 20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens für alle allgemeinbildenden Schulen pro Schulträger oder
bb) 25 000 Euro je einzelner Schule
oder beides nicht überschreiten.[1]
Zusätzlich erwähnt die Verwaltungsvereinbarung noch folgende mögliche Förderungen:
- Projektvorbereitende und -begleitende Beratungsleistungen, wenn ein unmittelbarer und notwendiger Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen[2]
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen nennt noch folgende mögliche Förderungen:
- Leasing von IT-Infrastruktur – allerdings nur, wenn es sich um Vollamortisierungsleasing[3] oder Mietkauf handelt und nicht-investive Ausgaben aus den Leasingraten herausgerechnet werden (insbesondere Support, Wartung, Versicherungen, Zinsen) und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergeben hat, dass Leasing günstiger ist als Kauf.[4]
Förderfähig sind zudem Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf dem Schulgebäude nach Ziffer 2.1 der Förderrichtlinie u. a. die Herrichtung der geforderten strukturierten Verkabelung nach Anlage 1. Hierzu zählen auch die Verlegung von Kabeln und die Installation von Netzwerkdosen. Sofern ein Funkmast zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur erforderlich ist, wäre dieser ggfs. nach 2.1 oder 2.2 förderfähig. [5]
1.2 Zuwendungsvoraussetzungen des DigitalPakt Schule
Die o. g. Förderungen sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die entweder in der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024, der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserungen der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in den Schulen oder in der dazugehörenden Anlage genannt werden.
Zuwendungsvoraussetzungen sind:
- Der Schulträger muss die erforderlichen räumlichen und sachlichen Kapazitäten bereitstellen, die eine Nutzung unter modernen Unterrichtsgesichtspunkten ermöglichen.
- Der Schulträger muss sämtliche Folgekosten (z. B. Betriebskosten, Reparaturkosten etc.) übernehmen, solange die angeschafften Gegenstände in der Schule verwendet werden.
- Die Maßnahmen sollten nach dem 16. 5. 2019 erfolgt sein. Soweit Maßnahmen vor dem 17. 5. 2019 begonnen wurden, aber noch nicht abgeschlossen sind, können diese gefördert werden, wenn es sich um selbständige, noch nicht begonnene Abschnitte handelt und die Finanzierung dieser Abschnitte gesichert ist.
- Ein schuleigenes Medienbildungskonzept muss vorliegen, das Aussagen mit Bezug zu beantragten Fördergegenständen enthält (zur Ausstattungsplanung und Internetanbindung, zum pädagogischen Einsatz und zum Erwerb von Medienkompetenz im schuleigenen Curriculum sowie zur bedarfsgerechten Fortbildungsplanung der Lehrkräfte).
- Vorhaben können nur gefördert werden, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
- Zuwendungen werden nur gewährt, sofern für denselben Zweck Leistungen nach anderen Förderprogrammen zur Förderung der IT-Infrastruktur an Schulen von der Europäischen Union, dem Bund oder dem Land nicht gewährt werden.[6]
- Der Schulträger verpflichtet sich, die für den Zuwendungszweck erworbenen Ausstattungen bis zum Zeitpunkt der Abschreibung zu verwenden.[7]
- Zu beschaffende digitale Infrastrukturen sind grundsätzlich technologieoffen, erweiterungs- und anschlussfähig an regionale, landesweite oder länderübergreifende Systeme. Soweit die digitalen Infrastrukturen erst entwickelt werden, sind sie technologieoffen, erweiterungsfähig und auf Interoperabilität hin zu gestalten.[8]
Abschnitt | Produkt | Anforderungen/ Voraussetzungen |
Ausbau der Vernetzung | WLAN | Accesspoints IEE802.11ac |
Mehrantennensystem: 3x3 MIMO/ MU-MIMO/ Beamforming | ||
Dualband/ Band Steering | ||
Uplink ins LAN sollte mind. ein Gbit-Uplink sein | ||
Seamless Roaming IEEE 802.11-2011 | ||
System-Monitoring - externe Verwaltung aller Accesspoints von einer Stelle | ||
WAN | die höchste am Standort der Schule verfügbare Bandbreite | |
kostenfreie t@school-Anschluss von 16 Mbit nicht ausreichend | ||
1 Mbit/s pro Benutzer (Grundversorgung) bzw. 2 Mbit/s (Komfortzone) | ||
LAN | CAT5e ist der Minimumstandart | |
bei Neuverkabelung CAT6 oder CAT7 | ||
bei Arbeitsplätzen, die nicht der Arbeitsplatzverkabelung dienen = LWL-Kabel | ||
zwei Doppeldosen pro Klassenraum - eine Doppeldose in 2m Höhe | ||
nach Möglichkeit Switche mit Lüftung - im Klassenraum ohne Lüftung | ||
PC-Arbeitsplatz mit 3 220-Steckdosen und eine Doppeldose | ||
Lehrerarbeitsplatz mit 2 Datendoppeldosen | ||
Lehr-/ Lern-Infrastrukturen | Lernplattformen | soweit diese pädagogische oder funktionale Vorteile bieten |
pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen | ||
Portale | ||
Cloud-Angebote | ||
Landesserver |
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digitale Anzeige- Interaktions-geräte | interaktive Tafeln | spezifische fachliche + pädagogische Anforderungen (Medienbildungskonzept) |
Displays + Steuerungsgeräte | ||
Aufnahmegeräte | ||
Mobile Endgeräte | Tablets | notwendige Infrastruktur (Ausbau der Vernetzung, Lehr-/ Lern-Infrastrukturen, digitale Anzeige- Interaktionsgeräte) muss vorhanden sein |
Laptops | spezifische fachliche + pädagogische Anforderungen (Medienbildungskonzept) | |
Notebooks | erweiterungs- anschlussfähig an regionale, landesweite, länderübergreifende Systeme sein | |
Lade- Aufladezubehör | ||
Folgekosten | Betriebskosten | Schulträger trägt Kosten |
Wartung/ Reparatur | ||
Ersatz | ||
Personalkosten | ||
Sonstige | Leasing | nur bei Vollamortisierungsleasing bzw. Mietkauf und nicht-investive Ausgaben aus den Leasingraten herausgerechnet Wirtschaftsprüfung hat ergeben Leasing ist günstiger als Kauf |
Beratungsleistungen | nur im Zusammenhang mit Ausbau der Vernetzung, Lehr-/ Lern-Infrastrukturen, digitale Anzeige- Interaktions-geräte und mobile Endgeräte | |
Fortbildungsangebote für Lehrende | (keine Angaben in den Richtlinien) | |
Tabelle 1: Maßnahmen und deren Anforderungen und Voraussetzungen nach dem DigitalPakt Schule |
1.3 Nicht förderfähig nach dem DigitalPakt Schule
Aus der genannten Verwaltungsvereinbarung, den Richtlinien und den Anlagen ergeben sich auch Maßnahmen und Ausstattungen, die nicht förderfähig sind (einige aus der o. g. Tabelle 1).
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Laufende Kosten der Verwaltung (Personalkosten, Sachkosten) sowie Kosten für Betrieb, Wartung und IT-Support der geförderten Infrastrukturen sind nicht förderfähig.[9]
- Schulgebundenen mobile Endgeräte für Lehrende sind nicht förderfähig.[10]
- Die Beratungskosten für die Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an den Schulen sind nicht förderfähig. Die Beratungskosten für den Medienentwicklungsplan beim Schulträger hingegen sind förderfähig.[11]
- Computerräume mit Desktop PC´s sind nicht förderfähig, ein APC (Arbeitsplatzcomputer) kann förderfähig sein, wenn er z.B. eine CNC-Fräse steuert.[12]
- Förderfähig ist der erneute fachgerechte Verschluss von Brandbarrieren nach deren Öffnung für einen fachgerechten Anschluss der geförderten Ausstattung. Nicht förderfähig sind hingegen allgemeine Brandschutzmaßnahmen. Arbeitssicherheitsmaßnahmen sind in Analogie förderfähig.[13]
2. Lage in der Stadt Hemmingen
2.1 Politische Beschlusslage
Der mit externer Unterstützung des Büros Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch entwickelte Medienentwicklungsplan wurde unter der DS-Nr. 477/2020 vorgestellt und politisch beraten. Der Verwaltungsausschuss (VA) hat am 12.03.2020 die Beschlussfassung empfohlen, für die weitere Umsetzung wurden folgende Schritte benannt:
- Konzept der erforderlichen Infrastruktur
- Absprachen der Schulleitungen zum Ausstattungsprogramm
- Investitionsplan
- Antragstellung Digitalpakt
Der VA und der Rat der Stadt Hemmingen haben dieser Drucksache einstimmig zugestimmt.
2.2 Infrastruktur WLAN/ LAN
Die durchgeführten Begehungen mit Vertretern einer anderen Fachfirma ergaben, dass in den Gebäuden Sek II, Türmchenschule, Grundschule Hemmingen-Westerfeld und Grundschule Arnum mit geringen Investitionen eine funktionsfähige WLAN bzw. LAN-Verkabelung hergestellt werden kann. Vorhanden sind dort CAT5e Verkabelungen (CAT = Leistungsklassen von Netzwerkkabeln – beeinflussen Übertragungsrate), die lt. Aussage der Fachfirma für die Umsetzung des Medienentwicklungsplans im Rahmen des Digitalpaktes ausreichen. Die vorhandenen Access-Points können ebenfalls größtenteils verwendet werden.
Die Landesrichtlinie zum Digitalpakt sieht für eine strukturierte Verkabelung/ LAN folgende Anforderungen vor:
„Der aktuelle Minimumstandard bei Verkabelung ist CAT5e. Neuverkabelungen sollten in jedem Falle schon in moderneren Standards, mit Übertragungsraten über 1 Gbit/s geführt werden (CAT6 oder CAT7).“
In den Gebäuden Sek I (KGS Hemmingen) und Grundschule Hiddestorf sind umfangreichere Arbeiten für die Schaffung einer LAN- und WLAN Infrastruktur erforderlich, die neben der Verkabelung auch neue Serverräume und Access-Points vorsehen.
Für die Planungsleistungen der erforderlichen Installationen wurden Angebote eingeholt. Bei der KGS Sek I ist mit Planungskosten in der Größenordnung von 180.000 Euro zu rechnen. Für die Grundschule Hiddestorf fallen Planungskosten in Höhe von ca. 35.000 Euro an. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Planungskosten stehen 2020 aus Haushaltsresten des MEP 2020 zur Verfügung. In beiden Fällen ist es erforderlich Vergleichsangebote für die Planungsleistungen einzuholen, eine Europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen ist aber nicht erforderlich. Im Falle der KGS soll das Verfahren noch 2020 beginnen, damit der Auftrag im Februar 2021 vergeben werden kann. Die Auftragsvergabe für die Grundschule Hiddestorf soll im März 2021erfolgen. Die Baukosten für die Verkabelung KGS Sek I in Höhe von 870.000 Euro und für die Grundschule Hiddestorf in Höhe von 125.000 Euro sind im Haushalt 2021 einzuplanen.
2.3 Beschaffungen
Im Medienentwicklungsplan der Stadt Hemmingen steht: „Die Beschaffungen für die Schulen sollten jährlich zwischen Schulträger und Schule abgesprochen werden. Die Jahresbilanzgespräche mit den Schulen dienen vor allem dazu, regelmäßig auf technische und pädagogische Entwicklungen reagieren zu können.“
Verbindliche Vorgaben für die nächsten 4 Jahre zwischen Schulen und Schulträgern zu vereinbaren macht wenig Sinn. Wichtig ist ein definiertes Ausstattungsziel, konkrete Beschaffungen von Geräten sollten gemeinsam in den Jahresgesprächen entschieden werden.
2.4 Wartung und Support
Laut Medienentwicklungsplan gibt es zukünftig 2 Stufen:
- 1st Level Support: wird von den Personen in den Schulen geleistet. Der First-Level-Support, gilt als erste Anlaufstelle für alle eingehenden Unterstützungsfragen. Diese werden erfasst und bearbeitet. Ziel des Supports ist die Selektion der Probleme und das schnelle Lösen einer möglichst großen Anzahl von Problemen, was durch Zuhilfenahme von Wissensdatenbanken ermöglicht werden kann.
- 2nd Level Support: wird von dem Schulträger oder ggf. direkt durch Hersteller und/ oder Service-Anbieter geleistet.
Die Inhalte der Levels werden noch in Abstimmung mit dem IT-Dienstleister genauer definiert.
2.5 Schulen in Hemmingen
Die Basis einer erfolgreichen Integration von digitalen Medien in der Schule ist ein fundiertes pädagogisches Medienbildungskonzept der Schulen. Die Medienkonzepte sind ein wesentlicher Bestandteil des Schulprogramms und somit ein wichtiger Baustein im Schulentwicklungsprozess.
Die Medien sollen die pädagogischen Prozesse unterstützen, d.h. die Medientechnik muss, wenn sie intensiv genutzt werden soll, genau zu den unterrichtlichen Zielen passen.
Die Medienbildungskonzepte aller Schulen liegen vor.
2.5.1 KGS Hemmingen/ Ist- und Soll-Ausstattung
Nach den Medienbildungskonzepten der KGS Hemmingen ergibt sich folgende aktuelle Ist-Ausstattung und dem gegenüber die erforderliche Soll-Ausstattung aus der Zusammenarbeit mit der Firma Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch für die Umsetzung der Digitalisierung in den nächsten Jahren. Ein Zeitplan für die Umsetzung ist im Finanzplan der Jahre 2020-2023 ersichtlich
Ist-Ausstattung (Oktober 2020) | Soll-Ausstattung (November 2020) |
5 Laptopwagen (67 Geräte) | 10 Klassensätze Tablets (300 Geräte) |
5 interaktive Tafeln | 300 Zubehör für Tablets |
7 Digitale Whiteboards | 19 Ladekoffer |
8 Dokumentenkameras | 71 interaktive Tafeln (+ Zubehör) |
7 PCs in Mediothek | 4 Displays 75 Zoll |
2 Computerräume mit X Arbeitsplätzen | 1 Display 98 Zoll |
5 Laptops für die Fachbereichsleitungen | 19 Dokumentenkamera |
IServ | 6 Kamera, Soundsystem für Homeschooling |
Niedersächsische Bildungscloud | 58 PC´s für Computerräume |
| 19 PC´s Lehrarbeitsplätze |
| 4 Air Server |
| Mobile Device Management-System |
| Office Software |
Tabelle 2: Ist-Ausstattung und Soll-Ausstattung der KGS Hemmingen |
2.5.2 Grundschule Hemmingen-Westerfeld/ Ist- und Soll- Ausstattung
Nach den Medienbildungskonzepten der Grundschule Hemmingen-Westerfeld ergibt sich folgende aktuelle Ist-Ausstattung und dem gegenüber die erforderliche Soll-Ausstattung aus der Zusammenarbeit mit der Firma Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch für die Umsetzung der Digitalisierung in den nächsten Jahren. Ein Zeitplan für die Umsetzung ist im Finanzplan der Jahre 2020-2023 ersichtlich.
Ist-Ausstattung (Oktober 2020) | Soll-Ausstattung (November 2020) |
13 Computer (PC-Raum) | 3 Klassensätze Tablets (78 Geräte) |
10 Laptops (Laptopwagen) | 78 Zubehör für Tablets |
4 Laptops für Beamer/ digitale Tafeln | 5 Ladekoffer |
4 Digitale Whiteboards | 78 Notebooks (als Ersatz für den PC-Raum)[14] |
4 Beamer | 10 Halterung für Tablets |
6 Dokumentenkameras | 5 interaktive Tafeln |
6 Computer für Mitarbeiter | Mobile Device Management-System |
2 Medienwagen (Beamer, Laptop, Lautsprecher etc.) | 26 Kopfhörer |
4 Drucker | 4 WeDo - Lego Systembaukästen |
Tabelle 3: Ist-Ausstattung und Soll-Ausstattung der Grundschule Hemmingen-Westerfeld |
2.5.3 Grundschule Arnum/ Ist- und Soll- Ausstattung
Nach den Medienbildungskonzepten der Grundschule Arnum ergibt sich folgende aktuelle Ist-Ausstattung und dem gegenüber die erforderliche Soll-Ausstattung aus der Zusammenarbeit mit der Firma Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch für die Umsetzung der Digitalisierung in den nächsten Jahren. Ein Zeitplan für die Umsetzung ist im Finanzplan der Jahre 2020-2023 ersichtlich.
Ist-Ausstattung (Oktober 2020) | Soll-Ausstattung (November 2020) |
16 Computer im PC-Raum | 8 Klassensätze Tablets (208 Geräte) |
2 Beamer + Leinwand (veraltet) | 208 Zubehör für Tablets |
3 interaktive Tafeln (+ Zubehör) | 13 Ladekoffer |
2 mobile Medienkoffer + Netbook, Beamer (veraltet) | 1 Beamer (für die Aula) |
| 18 interaktive Tafeln |
| 16 Halterung für Tablets |
| 27 schulgebundene Tablets für Lehrende |
| Mobile Device Management-System |
| 4 WeDo - Lego Systembaukästen |
Tabelle 4: Ist-Ausstattung und Soll-Ausstattung der Grundschule Arnum |
2.5.4 Grundschule Hiddestorf/ Ist- und Soll- Ausstattung
Nach den Medienbildungskonzepten der Grundschule Hiddestorf ergibt sich folgende aktuelle Ist-Ausstattung und dem gegenüber die erforderliche Soll-Ausstattung aus der Zusammenarbeit mit der Firma Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch für die Umsetzung der Digitalisierung in den nächsten Jahren. Ein Zeitplan für die Umsetzung ist im Finanzplan der Jahre 2020-2023 ersichtlich.
Ist-Ausstattung (Oktober 2020) | Soll-Ausstattung (November 2020) |
1 Computer Raum mit 10 vernetzte PC-Arbeitsplätze | 2 Klassensätze Tablets (52 Geräte) |
3 interaktive Tafeln (Klasse 3 und 4) | 52 Zubehör für Tablets |
1 Dokumentenkamera | 4 Ladekoffer |
1 Filmausrüstung | 2 Dokumentenkameras |
1 Laptop zum Schneiden von Filmen | Mobile Device Management-System |
| 4 WeDo - Lego Systembaukästen |
Tabelle 5: Ist-Ausstattung und Soll-Ausstattung der Grundschule Hiddestorf |
3. Finanzen
3.1 Investive Gesamtkosten
Nach den bislang vorliegenden Unterlagen (Fachplanung Infrastruktur, Ausstattungsplanung Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch) sind folgende Investitionen pro Schule bekannt:
- Kosten Administration, Beratungsverträge etc. gehören zu den konsumtiven Kosten und sind daher an dieser Stelle noch nicht aufgeführt
- Im Plan 2024 sind – nach jetzigem Informationsstand – keine Zuwendungen aus dem DigitalPakt Schule möglich
- Die Beratungskosten (Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch für die Ausarbeitung der Medienentwicklungspläne und die Beantragung der Mittel des Förderprogramms Digitalpakt Schule, sowie die Bechtle GmbH für Infrastrukturmaßnahmen) werden durch den Digitalpakt gedeckt. Gezahlt werden diese durch Restmittel aus dem Haushalt 2020. Die Kosten der Beratungen werden zu 50 % auf die KGS Hemmingen und zu 50 % auf die Grundschulen veranschlagt.
KGS Hemmingen
Was | GK | Ist 2020 | Plan 2021 | Plan 2022 | Plan 2023 | Plan 2024 |
Infrastruktur/ Planung/ Baukosten | 1.070.000 € | 200.000 € | 870.000 € |
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Ausstattung Hardware | 643.680 € | - | 176.540 € | 208.060 € | 194.080 € | 65.000 €[15] |
Beratungskosten | 19.000 € | 19.000 € |
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Gesamtkosten | 1.732.680 € | 219.000 € | 1.046.540 € | 208.060 € | 194.080 € | 65.000 € |
Tabelle 6: Investive Kosten der KGS Hemmingen |
Grundschule Hemmingen-Westerfeld
Was | GK | Ist 2020 | Plan 2021 | Plan 2022 | Plan 2023 | Plan 2024 |
Infrastruktur/ Planung/ Baukosten | 25.000 € | 25.000 € |
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Ausstattung Hardware[16] | 130.963 € | 640 € | 54.498 € | 63.325 € | 2.500 €[17] | 10.000 €[18] |
Beratungskosten | 6.300 € | 6.300 € |
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Gesamtkosten | 162.263 € | 31.940 € | 54.498 € | 63.325 € | 2.500 € | 10.000 € |
Tabelle 7: Investive Kosten der Grundschule Hemmingen-Westerfeld |
Grundschule Arnum
Was | GK | Ist 2020 | Plan 2021 | Plan 2022 | Plan 2023 | Plan 2024 |
Infrastruktur/ Planung/ Baukosten | 25.000 € | 25.000 € |
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Ausstattung Hardware | 226.520 € | 640 € | 127.240 € | 60.560 € | 9.040 € | 29.040 €[19] |
Beratungskosten | 6.300 € | 6.300 € |
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Gesamtkosten | 257.820 € | 31.940 € | 127.240 € | 60.560 € | 9.040 € | 29.040 € |
Tabelle 8: Investive Kosten der Grundschule Arnum |
Grundschule Hiddestorf
Was | GK | Ist 2020 | Plan 2021 | Plan 2022 | Plan 2023 | Plan 2024 |
Infrastruktur/ Planung/ Baukosten | 160.000 € | 35.000 € | 125.000 € |
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Ausstattung Hardware | 40.580 € | 640 € | 1.700 € | 33.240 € | 2.500 €[20] | 2.500 €[21] |
Beratungskosten | 6.300 € | 6.300 € |
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Gesamtkosten | 206.880 € | 41.940 € | 126.700 € | 33.240 € | 2.500 € | 2.500 € |
Tabelle 9: Investive Kosten der Grundschule Hiddestorf |
3.2 Finanzplanung 2021 – 2024
3.2.1 Investiv 2021 – 2024
Die o. g. investiven Ausgaben der einzelnen Schulen (Gesamtausgaben für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024) sehen in der Gegenüberstellung zu den Einnahmen aus dem Förderprogramm DigitalPakt Schule wie folgt aus:
Ab dem Jahr 2023 werden Kosten für bestimme Lizenzen, sowie für die Wartung, Reparatur und Instandhaltung erwartet.
HHJ |
| KGS Hemmingen | Grundschule H.-W. | Grundschule Arnum | Grundschule Hiddestorf | Gesamt |
2021 | Zuwendung | 160.000 € | 45.000 € | 130.000 € | 3.400 € | 338.400 € |
Auszahlung | 1.046.540 € | 54.498 € | 127.240 € | 126.700 € | 1.354.978 € | |
2022 | Zuwendung | 200.000 € | 30.000 € | 50.000 € | 70.000 € | 350.000 € |
Auszahlung | 208.060 € | 63.325 € | 60.560 € | 33.240 € | 365.185 € | |
2023 | Zuwendung | 180.000 € | 6.000 € | 10.000 € | 30.000 € | 226.000 € |
Auszahlung | 194.080 € | 2.500 € | 9.040 € | 2.500 € | 208.120 € | |
2024 | Zuwendung | - | - | - | - | - |
Auszahlung | 65.000 € | 10.000 € | 29.040 € | 2.500 € | 106.540 € | |
Tabelle 10: Investive Gesamtkosten und Zuwendungen aller Schulen |
3.2.2 Einzahlung und Auszahlung des DigitalPakt Schule im Vergleich
HHJ | Zuwendung[22] | Auszahlung |
Plan 2021 | 338.400 € | 1.354.978 € |
Plan 2022 | 350.000 € | 365.185 € |
Plan 2023 | 226.000 € | 208.120 € |
Plan 2024 | - | 106.540 € |
Gesamtkosten | 914.400 € | 2.034.823 € |
Tabelle 11: Vergleich der Einzahlungen und Auszahlungen |
3.3 Kosten im Ergebnishaushalt
3.3.1 Ergebnishaushalt – Planung für 2021-2024
Die momentan geplanten Aufwendungen bei der Maßnahme des Medienentwicklungsplans im Haushalt sehen wie folgt aus:
| Plan 2021 | Plan 2022 | Plan 2023 | Plan 2024 |
KGS Hemmingen | 15.000 € | 15.000 € | 15.000 € | 15.000 € |
GS H.-W. | 3.800 € | 5.000 € | 5.000 € | 5.000 € |
GS Arnum | 4.200 € | 6.000 € | 6.000 € | 6.000 € |
GS Hiddestorf | 1.800 € | 2.200 € | 2.200 € | 2.200 € |
Gesamtkosten | 24.800 € | 28.200 € | 28.200 € | 28.200 € |
Tabelle 12: Momentanen Aufwendungen des MEP der Schulen |
3.3.2 Ausgabe und Verwaltung
Die Verwaltung der Geräte (Ausleihe/ Rückgabe etc.) übernehmen in der KGS Hemmingen die Medienassistenten. Mit zusätzlichen Personalkosten wird nicht gerechnet.
3.3.3 Administration
Nach dem vorliegenden Medienentwicklungsplan werden insgesamt 3 Vollzeitkräfte für den Support und die Administration benötigt. Aktuell ist eine Vollzeitstelle für die IT-Administration und den Support vorhanden und besetzt. Die momentane Situation von IT-Fachkräften auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stellt sich problematisch dar. Da etwaige Personalvakanzen kurzfristig nicht überbrückt werden können, ist es geplant, den zusätzlichen Bedarf an die HannIT, als externen Dienstleister, zu vergeben.
In Höhe der notwendigen Personalkosten bei einer Vollkostenbetrachtung wird von Support- und Administrationskosten in Höhe von 185.000 € ausgegangen nach Vollausstattung. Die konkreten Kosten werden erst nach Auftragserteilung feststehen.
Je nach Ausstattungsvarianten und Betriebssystem sind Schulungen des vorhandenen IT-Administrators erforderlich. Hierfür sind die Fortbildungskosten zu erhöhen.
Kosten der Administration im Ergebnishaushalt:
| Plan 2021 | Plan 2022 | Plan 2023 | Plan 2024 |
Administration HannIT | 185.000 € | 185.000 € | 185.000 € | 185.000 € |
Fortbildung IT Stadt | 5.000 € | 5.000 € |
|
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Kosten Wartung und Reparatur[23] | 5.000 € | 10.000 € | 10.000 € | 10.000 € |
Gesamtkosten | 195.000 € | 200.000 € | 195.000 € | 195.000 € |
Tabelle 13: Administrationskosten |
3.3.4 Ergebnishaushalt der Schulen
KGS Hemmingen
| Plan 2021 | Plan 2022 | Plan 2023 | Plan 2024 |
GVG bis 1.000 € | 15.000 € | 15.000 € | 15.000 € | 15.000 € |
Administration | 92.500 € | 92.500 € | 92.500 € | 92.500 € |
Fortbildung IT Stadt | 2.500 € | 2.500 € |
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Kosten Wartung und Reparatur[24] | 2.500 € | 5.000 € | 5.000 € | 5.000 € |
Kosten für Ersatz[25] | 58.000 € | 58.000 € | 58.000 € | 58.000 € |
Gesamtkosten | 170.500 € | 173.000 € | 170.500 € | 170.500 € |
Tabelle 14: Kosten der KGS Hemmingen im Ergebnishauhalt |
Grundschule Hemmingen-Westerfeld
| Plan 2021 | Plan 2022 | Plan 2023 | Plan 2024 |
GVG bis 1.000 € | 3.800 € | 5.000 € | 5.000 € | 5.000 € |
Administration | 31.250 € | 31.250 € | 31.250 € | 31.250 € |
Fortbildung IT Stadt | 1.000 € | 1.000 € |
|
|
Kosten Wartung und Reparatur[26] | 1.000 € | 2.000 € | 2.000 € | 2.000 € |
Kosten für Ersatz[27] | 11.000 € | 11.000 € | 11.000 € | 11.000 € |
Kosten für MDM[28] |
| 375,00 € | 375,00 € | 375,00 € |
Gesamtkosten | 48.050 € | 50.625 € | 49.625 € | 49.625 € |
Tabelle 15: Kosten der Grundschule Hemmingen-Westerfeld im Ergebnishauhalt |
Grundschule Arnum
| Plan 2021 | Plan 2022 | Plan 2023 | Plan 2024 |
GVG bis 1.000 € | 4.200 € | 6.000 € | 6.000 € | 6.000 € |
Administration | 31.250 € | 31.250 € | 31.250 € | 31.250 € |
Fortbildung IT Stadt | 1.000 € | 1.000 € |
|
|
Kosten Wartung und Reparatur[29] | 1.000 € | 2.000 € | 2.000 € | 2.000 € |
Kosten für Ersatz[30] | 19.000 € | 19.000 € | 19.000 € | 19.000 € |
Gesamtkosten | 56.450 € | 59.250 € | 58.250 € | 58.250 € |
Tabelle 16: Kosten der Grundschule Arnum im Ergebnishauhalt |
Grundschule Hiddestorf
| Plan 2021 | Plan 2022 | Plan 2023 | Plan 2024 |
GVG bis 1.000 € | 1.800 € | 2.200 € | 2.200 € | 2.200 € |
Administration | 30.000 € | 30.000 € | 30.000 € | 30.000 € |
Fortbildung IT Stadt | 500 € | 500 € |
|
|
Kosten Wartung und Reparatur[31] | 500 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € |
Kosten für Ersatz[32] | 5.000 € | 5.000 € | 5.000 € | 5.000 € |
Kosten für MDM[33] |
| 260,00 € | 260,00 € | 260,00 € |
Gesamtkosten | 37.800 € | 38.960 € | 38.460 € | 38.460 € |
Tabelle 17: Kosten der Grundschule Hiddestorf im Ergebnishauhalt |
Gesamtkosten der Schulen im Ergebnishaushalt
| Plan 2021 | Plan 2022 | Plan 2023 | Plan 2024 |
KGS Hemmingen | 170.500 € | 173.000 € | 170.500 € | 170.500 € |
GS Hemmingen-Westerfeld | 48.050 € | 50.625 € | 49.625 € | 49.625 € |
Grundschule Arnum | 56.450 € | 59.250 € | 58.250 € | 58.250 € |
Grundschule Hiddestorf | 37.800 € | 38.960 € | 38.460 € | 38.460 € |
Gesamtkosten | 312.800 € | 321.835 € | 316.835 € | 316.835 € |
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Abschreibung DigitalPakt Schule[34] | 270.996 € | 344.033 € | 385.657 € | 406.965 € |
Erträge aus Zuwendung[35] | 68.000 € | 138.000 € | 183.000 € | 183.000 € |
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Belastung des Ergebnishaushalts | 515.796 € | 527.868 € | 519.492 € | 540.800 € |
Tabelle 18: Gesamtkosten der Schulen im Ergebnishauhalt |
4. Weiteres Vorgehen
Die o. a. Ausführungen machen deutlich, dass die tatsächlichen Kosten der Medienentwicklung entsprechend des Digitalpaktes erheblich über den bisher haushaltsrechtlich veranschlagten Kosten liegen und den Förderbetrag nach dem Digitalpakt bei weitem übersteigen werden.
Um in den kommenden Jahren die entsprechenden Aufträge auslösen zu können, sind die Haushaltsansätze anzupassen.
Zeitplan:
1) Die Einholung der Angebote für die Planung der erforderlichen Installationen. Für die KGS Sek I und für die Grundschule Hiddestorf ist es erforderlich Vergleichsangebote für die Planungsleistungen einzuholen, eine Europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen ist aber nicht erforderlich. Im Falle der KGS soll das Verfahren noch 2020 beginnen, damit der Auftrag im Februar 2021 vergeben werden kann. Für die Grundschule Hiddestorf kann dies spätestens im März 2021 erfolgen.
2) Sobald ein konkretes Angebot zum Ausbau der Infrastruktur vorliegt wird mit der Beantragung der Fördermittel gestartet.
3) In der KGS Hemmingen (SEK II-Gebäude)/ Türmchenschule / Grundschule Arnum und Grundschule Hemmingen-Westerfeld wird sukzessiv die Beschaffung der Ausstattung umgesetzt.
[1]Vgl. § 3 Abs. 1 Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024.
[2]Vgl. § 3 Abs. 4 Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024.
[3]Bei der Vollamortisation wird der Kaufpreis während der Laufzeit des Leasingvertrages vollständig getilgt und das geleaste Gut geht am Ende in das Eigentum des Leasingnehmers über.
[4]Vgl. Punkt 2.7 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen.
[5]Nach E-Mail-Angabe der niedersächsischen Landesschulbehörde.
[6]Vgl. Punkt 4 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen.
[7]Vgl. Punkt 6.2 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen.
[8]Vgl. § 3 Abs. 1 S. 4 Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024.
[9]Vgl. § 3 Abs. 4 S. 3 Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024.
[10]Nach Aussage von der niedersächsischen Landesschulbehörde.
[11]Vgl. Nds. Kultusministerium: FAQs zum Antragswesen. URL: https://digitaleschule.niedersachsen.de/startseite/faqs/faqs_antragswesen/faqs-zum-antragswesen-179333.html. Abgerufen am 26.11.2020.
[12]Vgl. Nds. Kultusministerium: FAQs zum Antragswesen. URL: https://digitaleschule.niedersachsen.de/startseite/faqs/faqs_antragswesen/faqs-zum-antragswesen-179333.html. Abgerufen am 26.11.2020.
[13]Vgl Nds. Kultusministerium: FAQs zum Antragswesen. URL: https://digitaleschule.niedersachsen.de/startseite/faqs/faqs_antragswesen/faqs-zum-antragswesen-179333.html. Abgerufen am 26.11.2020.
[14] Die Schule möchte 78 Notebooks. Die Stadt Hemmingen hat der Grundschule Hemmingen-Westerfeld die Vorgabe gemacht 26 Notebooks zu nehmen, da die IT der Stadt Hemmingen 78 Notebooks mit der momentanen Besetzung der IT nicht administrieren kann.
[15] Beinhaltet geschätzte Kosten für Ersatzbeschaffung und Mobile Device Management.
[16] Einberechnet sind die Kosten für 78 Notebooks. Die Grundschule Hemmingen-Westerfeld gibt an mit 78 Notebooks arbeiten zu wollen. Die Stadt wollte die Schule mit 26 Notebooks ausstatten. Die Kosten der Ausstattung für den Plan 2021 würden bei 26 Notebooks auf 24.338 € sinken und die Gesamtkosten bei der Grundschule Hemmingen-Westerfeld auf 132.103 € sinken.
[17] Geschätzte Kosten für Ersatzbeschaffung.
[18] Geschätzte Kosten für Ersatzbeschaffung.
[19] Beinhaltet geschätzte Kosten für Ersatzbeschaffung und Mobile Device Management.
[20] Geschätzte Kosten für Ersatzbeschaffung.
[21] Geschätzte Kosten für Ersatzbeschaffung.
[22] Die Zuwendung aus dem DigitalPakt Schule werden komplett für den Infrastrukturausbau verwendet.
[23] Der Ansatz der Kosten ist ein Schätzwert und prozentual zu den Investitionen. Konkrete Daten liegen noch nicht vor.
[24] Prozentual zu den Investitionskosten (10 %).
[25] Prozentual zur Ausstattungssumme der Hardware (10%).
[26] Prozentual zu den Investitionskosten (10%).
[27] Prozentual zur Ausstattungssumme der Hardware (10%).
[28] Ergebnishauhalt, da unter 1.000 €.
[29] Prozentual zu den Investitionskosten (10%).
[30] Prozentual zur Ausstattungssumme der Hardware (10%).
[31] Prozentual zu den Investitionskosten (10%).
[32] Prozentual zur Ausstattungssumme der Hardware (10%).
[33] Ergebnishauhalt, da unter 1.000 €.
[34] Die Abschreibungen der Auszahlung der Kosten im Finanzhaushalt wurden auf 5 Jahre verteilt. Eine genauere Überprüfung der Abschreibungsdauer wird noch erfolgen.
[35] Die Erträge aus der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 wurden auf 5 Jahre verteilt. Eine genauere Überprüfung der Ertragsdauer wird noch erfolgen.
Finanz. Auswirkungen:
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Anlage(n):
Anlage 1 zur Beschlussdrucksache 538/ 2020: Investitionsmaßnahmen DigitalPakt Schule (Inv.M.Nrn. 2110010106/ 2180010006), Beträge in [€]
Anlage 2 zur Beschlussdrucksache 538/ 2020: Erträge/ Aufwendungen durch den Digitalpakt in den Schulen, Beträge in [€]