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Vorlage - 449/2015-1
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Beschlussvorschlag:
Die Beschlussfassung ergibt sich aus der Beratung.
Sachverhalt:
Die Arbeitsgemeinschaft der Hemminger Sportvereine hat in seiner Sitzung am 7. September 2015 den Entwurf der Sportförderrichtlinie (vgl. Vorlage Nr. 449/2015) diskutiert. Im Wesentlichen haben die Vorsitzenden der Sportvereine geäußert, dass sie ein Regelwerk für entbehrlich halten, mit dem Entwurf aber einverstanden sind. Es sind einige redaktionelle Änderungswünsche vorgetragen worden, die im anliegenden Entwurf durch Fettdruck oder durch Streichung gekennzeichnet sind. Besonders wichtig ist den Vereinen, dass die seitens des Rates getroffenen Entscheidungen über den Zuwendungsantrag begründet werden. Dieser Ergänzungswunsch ist aber auch bereits in dem Ursprungsentwurf mittels Fettdruck abgebildet gewesen (§§ 6 Abs. 2, 6, 7 und 8 jeweils der letzter Satz). Die Arbeitsgemeinschaft schlägt vor, die Richtlinie einzuführen, entsprechende Erfahrungswerte zu sammeln und in fünf Jahren neu zu diskutieren.
Seitens der Stadtverwaltung ist in § 2 Absatz 2 und in § 5 Abs. 2 jeweils der letzte Satz klarstellend ergänzt worden.
Weitere Angaben:
Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Stadt Hemmingen: | |||
Ja: |
| Nein: | X |
Produktkonto: |
| Investitionsmaßnahme Nr.: |
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Anlage(n):
Richtlinie für die Förderung der Sportvereine in der Stadt Hemmingen (Sportförderrichtlinie) – überarbeitete Fassung
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Anlagen: | |||||
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1 | Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Hemmingen -Stand 7-09-2015 (135 KB) |
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