Bei einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben tragen die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser (Bauvorlageberechtigte/Bauvorlageberechtigter) eine hohe Verantwortung. Sowohl der Bauantrag als auch die Bauvorlagen (zum Beispiel Bauzeichnungen und Berechnungen) müssen von ihnen unterschrieben und der zuständigen Stelle vorgelegt werden. Dazu muss die Entwurfsplanerin oder der Entwurfsplaner beurteilen können, ob alle baurechtlichen und sonstigen Anforderungen eingehalten wurden.
Bauvorlageberechtigung
Externe Ansprechpartner/in
Architektenkammer Niedersachsen ![]() Friedrichswall 5 30159 Hannover Telefon: 0511 28096-0 Telefax: 0511 28096-19 E-Mail: info@aknds.deHomepage: http://www.aknds.de | |
Handwerkskammer Hannover ![]() Berliner Allee 17 30175 Hannover Telefon: 0511 34859-0 Telefax: 0511 34859-32 E-Mail: info@hwk-hannover.deHomepage: http://www.hwk-hannover.de | |
Ingenieurkammer Niedersachsen ![]() Hohenzollernstraße 52 30161 Hannover Telefon: 0049-511 39789-0 Telefax: 0049-511 39789-34 E-Mail: kammer@ingenieurkammer.deHomepage: http://www.ingenieurkammer-niedersachsen.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt je nach Berufsgruppe bei der:
- Architektenkammer Niedersachsen
- Ingenieurekammer Niedersachsen
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Kostenordnung der zuständigen Stelle an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich sonst noch wissen?
Auch Personen (insb. Ingenieurinnen/Ingenieuren), die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, kann unter Umständen eine Bauvorlageberechtigung erteilt werden. Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle (insb. Ingenieurkammer).
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