Der Weitergabe persönlicher Daten aus dem Melderegister kann durch die Einlegung von Übermittlungssperren im Bürgerbüro widersprochen werden.
a) Widerspruch gegen Übermittlungen an Parteien
b) Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläen
c) Widerspruch gegen Übermittlung an Adressbuchverlage
d) Widerspruch gegen automatisierte Internetauskünfte
e) Widerspruch gegen Übermittlung an Religionsgemeinschaften
f) Widerspruch gegen Übermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Einzurichtende Übermittlungssperren setzen einen einmaligen schriftlichen Antrag beim Bürgerbüro der Stadt Hemmingen unter Vorlage Ihres Personalausweises voraus. Bereits bestehende Übermittlungssperren bleiben daher bis zum Widerruf bestehen.