Bauen im (vorläufig gesicherten) Überschwemmungsgebiet
Was müssen Sie bei Bauvorhaben auf Grundstücken beachten, die sich innerhalb eines vorläufig gesicherten oder auch durch Verordnung festgesetzten Überschwemmungsgebiets befinden?
Grundsätzlich bedeutet dies, dass nicht nur baurechtliche Vorschriften zu beachten sind, sondern in den meisten Fällen eine wasserechtliche Genehmigung (s. auch § 78 Abs. 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)) erforderlich ist.
Wenn sich Ihr geplantes Vorhaben also innerhalb der o.g. Bereiche befindet, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Unteren Wasserbehörde auf. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen, welche wasserrechtlichen Anfordernungen mit Ihrem konkreten Vorhaben verbunden sind.
Kontaktdaten:
Region Hannover
36.10 Team Gewässerschutz West
Wilhelmstr. 1
30171 Hannover
0511/ 6162-2732 oder 0511/ 6162-2733