Lärmaktionsplan
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (URL) sind nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), beginnend ab der ersten Stufe am 18.07.2008, alle 5 Jahre Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen bzw. zu aktualisieren. In Niedersachsen sind dafür die Gemeinden zuständig.
Die Grundlage von LAP bilden die gemäß § 47c BImSchG zu erstellenden Lärmkarten. In Niedersachsen wurde die Zuständigkeit hierfür dem Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (GAA Hildesheim) zugewiesen.
Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung sowie die Ergebnisse der oben benannten Lärmkartierung können unter folgendem link eingesehen werden:
https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Luft_Laerm&bgLayer
Hemmingen hatte zur Umsetzung der ersten Stufe der URL bereits einen LAP mit Beteiligung der Öffentlichkeit aufgestellt. Dieser wurde am 07.10.2010 vom Rat der Stadt Hemmingen beschlossen.
Die Fortschreibung des LAP erfolgte mit der Umsetzung der dritten Stufe der URL. Die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange wurden dazu beteiligt. Der Rat der Stadt Hemmingen hat die dritte Stufe des LAP am 29.11.2018 beschlossen.
Dokumente:
1. Stufe der Umsetzung:
Lärmaktionsplan (5.882 KB)
Protokoll der Bürgerversammlung vom 14.04.2010 (47 KB)
Protokoll der Bürgerversammlung vom 21.04.2010 (46 KB)
2. Stufe der Umsetzung:
(Bestandteil der 3. Stufe)
3. Stufe der Umsetzung:
Lärmaktionsplan der Stadt Hemmingen (3. Stufe)
Kurzfassung der 3. Stufe des Lärmaktionsplanes
Ansprechpartner/in
Frau Angela Anders![]() | |
Rathaus, Zimmer 1.17 - Abteilung Bauverwaltung, Stadtplanung und Stadtgrün/ Stadtplanung // 1. OG Rathausplatz 1 30966 Hemmingen Telefon: 0511 4103-269 Telefax: 0511 4103-297 E-Mail: angela.anders@stadthemmingen.de |
Ämter, Abteilungen, Einrichtungen
Abteilung Bauverwaltung, Stadtplanung und Stadtgrün | |
Rathausplatz 1 30966 Hemmingen Telefon: 0511 4103-0 | Mo. 09.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr Di. 09.00 bis 12.00 Uhr Do. 09.00 bis 12.00 Uhr Fr. 09.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung. |