Fließgewässerentwicklung und -schutz
Das Stadtgebiet wird von 86 Fließgewässern III. Ordnung durchzogen, die insgesamt eine Länge von ca. 45 Km haben. Für die Unterhaltung dieser Gewässer sind grundsätzlich die Gewässereigentümer verantwortlich. Der größte Teil der Gewässer III. Ordnung ist im städtischen Eigentum. Ein weiter Teil der Gräben wird vom Wasser- und Bodenverband Hiddestorf-Lüdersen unterhalten.
Die heute gültigen Gesetze verpflichten den Unterhaltungslastträger dazu, die Gewässer und Auen naturnah zu entwickeln. Oberstes Ziel der Gewässerunterhaltung in Hemmingen ist es, neben dem Erhalt des Abflusses, die Gewässer ökologisch aufzuwerten. Es wird im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie angestrebt, eine gewässertypische Vegetation zu entwickeln und Lebensraum für gewässertypische Tierarten zu erhalten bzw. zu verbessern.
Der starke Aufwuchs in unbeschatteten Gewässern soll durch die Pflanzung von Gehölzen (Erlen, Weiden / Kopfweiden, Eschen) minimiert werden. Dadurch ist dann das jährliche Ausmähen der Sohle nicht mehr notwendig, welches der Tierwelt im Gewässer den Tod durch das Mähwerk erspart.
Drei Gewässer III. Ordnung sind als "naturnahe Fließgewässer" nach § 30 BNatschG ganz oder teilweise geschützt. Mittelfristig sollten an den wertvollsten Gewässern III. Ordnung Gewässerrandstreifen von mindestens 5 m Breite je Seite erworben werden, um die Entwicklung dieser Gewässer durch Eigendynamik zu unterstützen. Sinnvoll sind Ankäufe insbesondere am Harkenblecker Maschgraben. Grundsätzlich dienen Gewässerrandstreifen auch der ökologischen Aufwertung der Landschaft.
Ein großer Teil der Gewässer III. Ordnung sind reine Entwässerungsgräben, die selten Wasser führen.
Seit 1998 werden die städtischen Gewässer in Eigenregie vom Betriebshof der Stadt Hemmingen unterhalten. Grundsätzlich wird im Herbst nur noch gemäht. Ist eine wertvolle Vegetation vorhanden, wie z.B. Röhricht, werden diese Gewässer nur halbseitig und streckenweise gemäht. Ein Bagger kommt nur dann zum Einsatz, wenn zu viel Sediment im Gewässerprofil vorhanden ist. Notwendig ist dieses normalerweise nur in Gewässern die ganz-, oder fast ganzjährig Wasser führen. Eine Entschlammung ist, je nach Gewässer, alle 3-6 Jahre notwendig.
Alle diese kleineren Gewässer (III. Ordnung) münden in Gewässern II. Ordnung. In Hemmingen sind dies: die Arnumer Landwehr, der Hemminger Maschgraben, der Bruchgraben, der Seniebach und als Grenzgewässer zu Laatzen die Ihme und zu Laatzen die Alte Leine. Die Unterhaltung und Pflege dieser Gewässer wird vom Gewässer- und Landschaftspflegeverband "Mittlere Leine" (UHV 52) vorgenommen.
Gemäß §78 Niedersächsischem Wassergesetz in Verbindung mit der Gewässerunterhaltungsverordnung der Region Hannover sind die Gewässer II. Ordnung regelmäßig und die Gewässer III. Ordnung bei Bedarf zu schauen. Die Termine für die Gewässerschauen werden rechtzeitig ortsüblich bekannt gegeben. Eine Teilnehme steht allen Interessierten frei.
Informationen und Links zu dem Thema Gewässerunterhaltung:
- Region Hannover – Fachbereich Umwelt – Team Gewässerschutz
- Gewässer – und Landschaftspflegeverband UHV 52 Mittlere Leine - http://www.uhv52.de/
- Wib Wasserrahmenrichtlinien-InfoBörse
- http://www.wrrl-kommunal.de/uploads/media/2014-03-11_Infobrief_Internet.pdf