Lebenslagen
Was muss ich bei einer bestimmten Lebenslage berücksichtigen? Alle Antworten finden Sie hier auf einen Blick.
Bauen
Für zukünftige Eigenheimbesitzer gibt es viel zu bedenken, bevor der Traum von den eigenen vier Wänden Realität werden kann. Hier finden Sie unter anderem Informationen zur Bedeutung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen für Ihre Baugenehmigung, Hinweise zum Grundstückskauf und zu finanziellen Hilfen und Förderprogrammen.
Sie haben Fragen oder wünschen Hinweise und Vorschläge zu allen Bereichen des Bauens und Planens in unserer Stadt oder möchten selbst als Bauherrin oder Bauherr beraten werden? Dann sind Sie hier genau richtig. Der Fachbereich III - Bauen und Umwelt - unter der Leitung von Axel Schedler ist Ihr Ansprechpartner in allen hoch- und tiefbaulichen Belangen.
Integriert in diesen Fachbereich sind neben der allgemeinen Bauverwaltung zudem die Friedhofsverwaltung, der Tiefbau, die Städtebauliche Planung, die Gebäudewirtschaft und die Freiraumplanung.
Dies ist – im wesentlichen – unser Aufgabenspektrum:
Bauverwaltung
Betreuung aller Bauvorhaben
Hausnummernvergabe
Fachausschussbetreuung
Verfahrensrechtliche Abwicklung von Bauleitplanverfahren
Sollten Sie Fragen haben, ist Sven Baumgarte unter Telefon (0511) 4103 112 Ihr Ansprechpartner
Friedhofsverwaltung
Bestattungen
Friedhofsgebühren
Allgemeine Friedhofsangelegenheiten
Sollten Sie Fragen haben, ist Birgit Harfensteller unter Telefon (0511) 4103 114 Ihre Ansprechpartnerin
Abteilung Gebäudemanagement
Bauunterhaltung und Neubauplanungen an den kommunalen Gebäuden
Sollten Sie Fragen haben, ist Elke Bösche unter Telefon (0511) 4103 161 Ihre Ansprechpartnerin
Abteilung Tiefbau
Unterhaltung und Erneuerung der kommunalen Straßen, Wege, Plätze sowie der Schmutz- und Regenentwässerung
Sollten Sie Fragen haben, ist Dietmar Juschkewitz unter Telefon (0511) 4103 123 Ihr Ansprechpartner
Stabstelle städtebauliche Planung
Stadtplanung
Erstellung von vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung
Stabstelle Freiraumplanung
Gewässerunterhaltung
Freiraumplanung
Spielplätze
Sie haben Fragen oder wünschen Hinweise und Vorschläge zu allen Bereichen des Bauens und Planens in unserer Stadt oder möchten selbst als Bauherrin oder Bauherr beraten werden? Dann sind Sie hier genau richtig. Der Fachbereich III - Bauen und Umwelt - unter der Leitung von Axel Schedler ist Ihr Ansprechpartner in allen hoch- und tiefbaulichen Belangen.
Integriert in diesen Fachbereich sind neben der allgemeinen Bauverwaltung zudem die Friedhofsverwaltung, der Tiefbau, die Städtebauliche Planung, die Gebäudewirtschaft und die Freiraumplanung.
Dies ist – im wesentlichen – unser Aufgabenspektrum:
Bauverwaltung
Betreuung aller Bauvorhaben
Hausnummernvergabe
Fachausschussbetreuung
Verfahrensrechtliche Abwicklung von Bauleitplanverfahren
Sollten Sie Fragen haben, ist Sven Baumgarte unter Telefon (0511) 4103 112 Ihr Ansprechpartner
Friedhofsverwaltung
Bestattungen
Friedhofsgebühren
Allgemeine Friedhofsangelegenheiten
Sollten Sie Fragen haben, ist Birgit Harfensteller unter Telefon (0511) 4103 114 Ihre Ansprechpartnerin
Abteilung Gebäudemanagement
Bauunterhaltung und Neubauplanungen an den kommunalen Gebäuden
Sollten Sie Fragen haben, ist Elke Bösche unter Telefon (0511) 4103 161 Ihre Ansprechpartnerin
Abteilung Tiefbau
Unterhaltung und Erneuerung der kommunalen Straßen, Wege, Plätze sowie der Schmutz- und Regenentwässerung
Sollten Sie Fragen haben, ist Dietmar Juschkewitz unter Telefon (0511) 4103 123 Ihr Ansprechpartner
Stabstelle städtebauliche Planung
Stadtplanung
Erstellung von vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung
Stabstelle Freiraumplanung
Gewässerunterhaltung
Freiraumplanung
Spielplätze
Berufsausbildung
Vor dem Start ins Berufsleben und während einer Ausbildung können viele Fragen auftauchen. Wie bewerbe ich mich für ein Freiwilliges Soziales Jahr? Kann ich Teile meiner Berufsausbildung im Ausland absolvieren? Wie melde ich mich zu Prüfungen an? Auch Ausbildende finden hier umfangreiche Informationen, z.B. zu Regelungen über Ausbildungsverträge.
Die Hauptform der Berufsausbildung in Deutschland ist die
Berufsausbildung im Dualen System (in Berufschule und Betrieb),
außerdem gibt es die
Schulische Berufsausbildung (ausschließlich in der Berufschule).
Die Hauptform der Berufsausbildung in Deutschland ist die
Berufsausbildung im Dualen System (in Berufschule und Betrieb),
außerdem gibt es die
Schulische Berufsausbildung (ausschließlich in der Berufschule).
Erbschaft und Testament
Das Thema Erbschaft und Testament kann zu vielfältigen Konflikten führen. Zahlreiche Probleme könnten jedoch entschärft werden, wenn wichtige Fragen im Vorfeld geregelt werden. In dieser Rubrik erhalten Sie Informationen zu Erbfolge, Erbschaftsantritt und Hinweise zu den steuerlichen Aspekten einer Erbschaft.
Fahrzeug und Verkehr
Unsere Zeit ist geprägt von Bewegung und Flexibilität. Mobil zu sein, ist für viele unverzichtbar. Dabei steht außerhalb der größeren Städte das Auto im Mittelpunkt. Hier bekommen Sie Informationen zu allen Fahrerlaubnis- und Führerscheintypen, dem An- und Abmelden eines Fahrzeugs sowie Hinweise zu Bußgeldern.
Geburt
Sie werden demnächst Eltern oder haben gerade ein Kind bekommen? Hier erhalten Sie Informationen und Tipps zu zahlreichen Dingen, die in der Zeit vor und nach der Geburt wichtig sind. Geburt eines Kindes in einem Krankenhaus Da es in Hemmingen keine Geburtsklinik gibt, sollten Sie bedenken, dass Sie zur Beurkundung einer Geburt auf der Station Ihres Krankenhauses folgende Unterlagen im Original abgeben müssen: bei nicht verheirateten Müttern Geburtsurkunde bei Geburt der Mutter im Ausland die Geburtsurkunde mit Übersetzung bei verheirateten Müttern Eheurkunde und Geburtsurkunden der Eltern bei Eheschließung im Ausland die Heiratsurkunde mit Übersetzung bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind Geburtsurkunde der Mutter und falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegegebenenfalls die Sorgeerklärungen (Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter kann beim Standesamt, beim Jugendamt oder bei einem Notar abgegeben werden). Eine Vaterschaftsanerkennung kann auch nach der Geburt des Kindes, aber vor der Beurkundung der Geburt im Standesamt abgegeben werden, um in den Urkunden des Kindes gleich den Vater mit auszuweisen. Hierzu müssen der Vater und die Mutter des Kindes - sie muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen - eine Erklärung vor dem Standesbeamten abgeben. Bitte weisen Sie sich dazu durch gültige Lichtbildausweise (Personalausweis oder Reisepass) aus. Bei minderjährigen Eltern brauchen wir zusätzlich die Zustimmung der sorgeberechtigten Großeltern des neu geborenen Kindes, sowie die des Amtsvormundes vor Beurkundung der Geburt. Sofern beide Eltern vor der Geburt des Kindes erklärt haben, gemeinsam sorgeberechtigt zu sein, die Urkunde über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge, ausgestellt vom Jugendamt oder Notar. bei Geburt eines Kindes ausländischer Eltern Bei ausländischer Staatsangehörigkeit ist der Reisepass oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Angabe der Staatsangehörigkeit vorzulegen. Sofern keine "Internationale Urkunde" eingereicht werden kann, ist eine Übersetzung der Urkunde durch einen vereidigten Dolmetscher zu veranlassen. Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist. Den Fragebogen zur Geburtsmeldung und die von beiden Elternteilen zu unterschreibende Erklärung zur Vornamensgebung erhalten Sie auf der Station. Die Geburt Ihres Kindes wird von der Verwaltung des Klinikums beim Standesamt Hemmingen angemeldet. Bei einer Hausgeburt in Hemmingen Die Geburt des Kindes ist direkt im Standesamt anzumelden. Hierfür sind die selben Unterlagen wie bei einer Geburt in einem Klinikum erforderlich. Zusätzlich benötigen Sie eine Geburtsbescheinigung der Hebamme. Bitte denken Sie daran, dass eine von beiden Eltern unterschriebene Erklärung zur Namensbestimmung vorgelegt werden muss. Die Geburtsurkunden sowie die gebührenfreien Bescheinigungen für Mutterschaftshilfe, Elterngeld, Kindergeld und Taufe können nach Beurkundung im Bürgerbüro abgeholt werden. Bei weiteren Fragen beraten Sie die Standesbeamten der Stadt Hemmingen persönlich oder telefonisch gerne weiter
Gewerbe und Wirtschaft
Als Händler und Gewerbetreibender müssen Sie zahlreiche Vorschriften beachten. Welche Bedingungen gelten für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis? Welche Umweltauflagen müssen im Einzelfall beachtet werden? Wie beantragt man einen Schwerlasttransport? Das folgende Kapitel verschafft Ihnen einen ersten Überblick und nennt kompetente Ansprechpartner.
Heirat und Partnerschaft
Anmeldung zur Eheschließung: Bevor eine Eheschließung durchgeführt werden kann, sind personenstandsrelevante Angaben zu prüfen.
Bei der Anmeldung zur Eheschließung sind daher vorzulegen:
- wenn beide Verlobten ledig und deutsch sind und keine Kinder haben: jeweils eine aktuelle Abschrift aus dem Geburtsregister der Verlobten sowie einen gültiger Personalausweis oder Reisepass bei Wohnsitz außerhalb der Stadt Hemmingen die Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes Ihres Wohnortes
- sofern ein Verlobter verheiratet war: zusätzlich zu den o. g. Unterlagen eine Eheurkunde mit Auflösung der Ehe oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister
- sofern gemeinsame Kinder vorhanden sind, eine Geburtsurkunde des Kindes mit Angabe des Vaters
- sofern ein Verlobter minderjährig ist: ein Beschluss des Vormundschaftsgerichts über die Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit
- sofern die Namen der Verlobten geändert wurden zusätzlich Nachweis über die Namensänderung
- Spätaussiedler/Flüchtlinge/Vertriebene Nachweis über die Staatsangehörigkeit, z. B. Flüchtlings-/Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung, Registrierschein Familienbuch der Eltern, sofern ein solches auf Antrag angelegt worden ist. Bei Eheschließungen mit ausländischer Beteiligung werden zusätzliche Unterlagen benötigt; das Erfordernis regelt sich nach dem Heimatrecht des jeweiligen ausländischen Partners. Auskünfte hierüber gibt Ihnen Ihr Standesamt. Neben den genannten Unterlagen kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.
- Begründung einer Lebenspartnerschaft: Bei der Anmeldung zur Lebenspartnerschaft sind von beiden Partnerinnen/Partnern die gleichen Unterlagen einzureichen wie bei einer Anmeldung der Eheschließung. Bei weiteren Fragen beraten Sie die Standesbeamtin der Stadt Hemmingen gern persönlich, telefonisch (0511/4103-116). Für Ihre Anmeldung zur Eheschließung können Sie auch einen Termin vereinbaren. Hier findet Ihre Eheschließung statt...
Landwirtschaft und Umwelt
Natur, Umwelt und Landwirtschaft sind besonders eng miteinander verbunden. Einerseits können die Ziele von Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege nur mit der Landwirtschaft und Forstwirtschaft erfolgreich verwirklicht werden und andererseits ist ein funktionsfähiger Naturhaushalt unsere Existenzgrundlage.
Schule
In der Schule wird der Grundstein zum lebenslangen Lernen gelegt, werden entscheidende Voraussetzungen für ein erfolgreiches Berufsleben geschaffen sowie Werte und Regeln des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft vermittelt. Umso wichtiger ist es deshalb. dass für ein Kind die richtige Schule ausgewählt wird. Hier erhalten Sie einen Überblick über Schultypen, Abschlüsse, Schulrecht und vieles mehr.
Trauerfall
Sterbefallbeurkundung: Sofern Sie keinen Bestatter zur Erledigung der anstehenden Formalitäten beauftragt haben, müssen Sie den Sterbefall innerhalb von 24 Stunden im Standesamt anzeigen, wenn Sie der Ehegatte oder ein weiterer Familienangehöriger des Verstorbenen sind und vom Tod aus eigenem Wissen unterrichtet sind. Zur Beurkundung eines Sterbefalls sind die • Todesbescheinigung des Arztes • bei ledigen Verstorbenen: - Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister • bei verheirateten Verstorbenen: - Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister • bei geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen: - ebenfalls Eheurkunde mit Eintrag der Scheidung bzw. Tod des Ehegatten oder Eheurkunde mit Eintrag der Scheidung bzw. Tod des Ehegatten oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister • bei Ehen, bei denen der Ehepartner für tot erklärt worden ist und die Todeserklärung nicht in die Heiratsurkunde aufgenommen ist - zusätzlich der Beschluss über die Todeserklärung mit Vermerk über die Rechtskraft sowie • der Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen • bei ausländischen Urkunden eine Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. War der Verstorbene nicht in Hemmingen gemeldet, muss außerdem der noch gültige Personalausweis oder eine Meldebescheinigung vorgelegt werden.
Wehr- und Zivildienst
Der Wehrdienst ist für viele junge Männer eine prägende Lebensphase. Wer aus Gewissensgründen den Wehrdienst verweigert, hat die Möglichkeit, einen Wehrersatzdienst zu leisten. Dieser kann in verschiedenen Einrichtungen abgeleistet werden. Hier finden Sie alles Wissenswerte zu Musterung, Einberufung und Vergütung.