Starkregen und Grundstücksentwässerung
In den letzten Jahren ist es durch Starkregen mehrfach zu Überschwemmungen in verschiedenen Bereichen im Stadtgebiet gekommen.
Die, teilweise aus den 60er Jahren stammenden Regenwassersysteme der Stadt können die Wassermassen nicht so schnell aufnehmen und überstauen für eine kurze Zeit. Dadurch kann es auch zu Überschwemmungen der Privatgrundstücke, bis zur Kellerüberflutung kommen.
Die Stadt Hemmingen hat daher schon an einigen Stellen das Kanalsystem nachgebessert und an neuralgischen Punkten z. B. unterirdische Regenwasserspeicher gebaut. Das ist auch für das Jahr 2019 geplant.
Ursache der Überschwemmungen, neben den offenbar häufiger auftretenden heftigen Regenereignissen, ist aber auch die vermehrte Versiegelung von Grundstücksflächen.
Der Bau von Carports, Garagen und Anbauten, sowie das Zupflastern ganzer Vorgärten, führt dazu, dass immer mehr Wasser in die öffentlichen Kanäle eingeleitet wird.
Bei genehmigungspflichtigen Bauten müssen, im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, auch Entwässerungsanträge gestellt werden.
Bei der Genehmigung empfiehlt die Stadtverwaltung in der Regel die Entwässerung nicht über den Anschluss an das öffentliche Abwassersystem auszuführen, sondern über dezentrale Versickerungssysteme auf dem Grundstück. Das können zum Beispiel Rasenmulden, unterirdische Kies- oder sogenannte Füllkörperrigolen sein. Die Tiefbauabteilung berät hier auch gerne die Bauherren.
Hierdurch wird der Regenwasserkanal entlastet und das Niederschlagswasser wird dem Grundwasser und damit dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt.
Ein in der Vergangenheit leider häufig beobachtetes Phänomen ist das Zupflastern ganzer Vorgärten. Das Oberflächenwasser entwässert dabei häufig ungeregelt auf öffentliche Flächen. Auch die Entwässerung von Stellplätzen oder Zufahrten in die Straßengossen erfolgt an vielen Stellen.
Hier verweist die Hemminger Tiefbauabteilung auf die Vorgaben aus der Entwässerungsgenehmigung. Dort heißt es, dass das Regenwasser auf dem Grundstück aufzunehmen und abzuführen ist.
Ein ungeregeltes Ableiten in die öffentlichen Straßenflächen ist damit nicht zulässig.
Vielmehr sollte das Oberflächenwasser spätestens an der Grundstücksgrenze abgefangen werden. Hierzu eignen sich Entwässerungsrinnen aus Polymerbeton mit Rostabdeckung oder Gossen mit Abläufen. Das so aufgefangene Wasser kann dann vor Ort in kleinen Kiessickerpackungen oder Mulden auf dem Grundstück versickert werden.
Am besten ist jedoch eine Befestigung aus versickerungsfähigem Pflaster. Hier wird der Regen unmittelbar dem Grundwasser zugeführt.
Empfehlenswert ist bei Neuanlagen von Zufahrten auf das Gefälle der neuen Flächen zu achten. Hierbei kann, durch ein entsprechendes Quergefälle im Pflasterbelag, das Regenwasser gleich in Beete oder Entwässerungsmulden geleitet werden.
Das ungeregelte Ableiten des Regenwassers über öffentliche Gehwege belastet nicht nur die städtischen Kanäle sondern führt auch zu Problemen bei winterlicher Witterung.
Der Grundstückseigentümer ist für die Straßenreinigung des Gehweges zuständig und damit auch für das Schneeräumen und Streuen. Das bei Schneeschmelze von den Zufahrten ablaufende Tauwasser kann auf den noch gefrorenen Gehwegen gefrieren und zu gefährlicher Glättebildung führen. Hier ist der Grundstückseigentümer in der Haftung.
Also ist die ordnungsgemäße Entwässerung auch im Interesse des Grundstückseigentümers!
Die Tiefbauabteilung der Stadtverwaltung berät die Grundstückseigentümer gerne über die besten und kostengünstigsten Bauweisen von Grundstücksentwässerungen und Versickerungsmöglichkeiten.
Für Rückfragen steht die Tiefbauabteilung unter den Telefonnummern 0511/4103 - 123, -147 und -141 gern zur Verfügung.
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