Unterstützung für Schüler/innen über das Bildungs- und Teilhabepaket
Bedürftige Kinder haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die Eltern können die Kosten für einen qualifizierten Nachhilfeunterricht erstattet bekommen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Neben der Lernförderung werden auch Kosten für Schulmaterial, Schülerbeförderung, Mittagsverpflegung und Schulausflüge übernommen.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, so wenden Sie sich mit Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket bitte an die Leistungsabteilung des Job-Centers Laatzen:
Telefon 0511 / 98292-222
Sollten Sie Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, so steht Ihnen die Telefonhotline der Region Hannover für weitere Auskünfte zur Verfügung:
Telefon 0511/616-2 33 77
(Mo. - Do. 8:00 - 16:00 Uhr und Fr. 8:00 - 12:00 Uhr)