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Melderegisterauskunft

Allgemeine Informationen

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der zuständigen Stelle

  • Familienname,
  • Vornamen,
  • Doktorgrad und
  • derzeitige Anschriften

zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Ob Ihnen die zuständige Stelle eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die zuständige Stelle Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Hemmingen, wenn die gesuchte Person in der Stadt Hemmingen ihren Wohnsitz hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es wird ein formloser schriftlicher Antrag benötigt, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird. Eine Melderegisterauskunft ist kostenpflichtig. Die Gebühr in Höhe von 9,00 € ist vor Aushändigung der Melderegisterauskunft im Voraus zu überweisen bzw. bei persönlicher Vorsprache zu entrichten.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an, die vor Aushändigung der Melderegisterauskunft im Voraus zu entrichten sind. Das schriftliche Auskunftsersuchen ist zusammen mit dem entsprechenden Nachweis (Überweisungsträger mit Bestätigungsstempel des Bankinstituts oder Einzelüberweisung o.ä.) per Post, per E-Mail (buergerbuero@StadtHemmingen.de) oder per Fax (0511/4103-293) zu versehen. Es kann auch ein Verrechnungsscheck beigefügt werden.

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

Melderegisterauskunft:

  • einfache Melderegisterauskunft Gebühr: 7,50€
  • erweiterte Melderegisterauskunft Gebühr: 9,00€

Gewerbeauskunft:

  • Gewerbeauskunft einfach Gebühr: 12€ (Überweisungsträger oder Verrechnungscheck)
  • Gewerbeauskunft erweitert Gebühr: 20€ (Überweisungsträger oder Verrechnungscheck)

Die städtischen Bankverbindungen lauten:

Sparkasse Hannover

BIC SPKH DE 2H

IBAN DE 18 2505 0180 0015 0003 42

 

Hannoversche Volksbank eG

BIC VOHA DE 2H

IBAN DE86 2519 0001 8185 0018 00

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.

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