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Bauleitplanung
Grundsätzlich unterscheidet man das Bauplanungsrecht innerhalb eines Stadtgebietes in:
-überplante Bereiche (es gibt einen Bebauungsplan), s.a. § 30 Baugesetzbuch (BauGB)
-Innenbereich (sog. im Zusammenhang bebauter Ortsteil), s.a. § 34 BauGB
-Außenbereich, s.a. § 35 BauGB
Der Flächennutzungsplan bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet.
Die Stadt Hemmingen ist aktuell dabei, alle vorhandenen Bebauungspläne zu digitalisieren und auf dieser Homepage zur Verfügung zu stellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies nur nach und nach erfolgen kann. Wenn der für Sie relevante Bereich noch nicht eingepflegt ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit den u.g. Ansprechpartnerinnen auf.
Rechtskräftig wirksame Bauleitpläne
Aktuelle Planungsverfahren:
Hier finden Sie die Bauleitplanverfahren, die sich aktuell im Verfahren befinden.
Lärmaktionsplan der Stadt Hemmingen - 4. Stufe
Verfahrensstand:
Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Beteiligungsfrist:
In der Zeit vom 11.04.2024 bis 13.05.2024 (einschließlich)
Unterlagen:
Lärmaktionsplan der Stadt Hemmingen – 4. Stufe
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