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Natur und Umweltschutz
Der Schutz von Natur und Umwelt gehört zu den wichtigsten Zielen unseres menschlichen Zusammenlebens, denn ohne intakte Natur und Umwelt wäre ein Lebenauch für den Menschen mittel- bis langfristig unmöglich.
Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Informationen und Links zu dieser Thematik.
Wichtiges zum Baum- und Gehölzschutz
Bäume leisten einen bedeutenden Beitrag für den Naturhaushalt. Sie dienen der Gliederung und Belebung des Orts- und Landschaftsbildes, verbessern das Kleinklima und die Luftqualität und bieten Lebens- und Nahrungsraum für Tiere. Darüber hinaus haben sie eine besondere Bedeutung für die Erholung und das Naturerleben im Siedlungsraum und in der freien Landschaft. Dies gilt gleichermaßen für größere Gehölzgruppen und frei wachsende Hecken.
Städtischer Baumbestand
Der Schutz des städtischen Baumbestandes hat auf Grund seiner vielfältigen Bedeutung für den Naturhaushalt und das Orts- und Landschaftsbild einen sehr hohen Stellenwert in Hemmingen!
Durch die zweimal jährliche - jeweils im belaubten und unbelaubten Zustand - durchgeführten Baumkontrollen hat die Stadt Hemmingen einen guten Überblick über den Zustand und die Entwicklung des städtischen Baumbestandes auf Freiflächen an Schulen und Kindertagesstätten, auf Spiel- und Bolzplätzen, Friedhöfen, Parkanlagen und an Straßen.
Leider bleibt es nicht aus, dass einzelne Bäume auf Grund von massiven Schädigungen oder weil sie altersbedingt abgängig sind, aus Verkehrssicherungsgründen stärker zurückgeschnitten oder gefällt werden müssen. In der Regel werden neue Bäume im Umfeld der beseitigten Bäume gepflanzt. Wenn der Standort es jedoch nicht zulässt, werden die Ersatzpflanzung an anderer Stelle im Stadtgebiet durchgeführt, um die verloren gegangenen Werte und Funktionen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wiederherzustellen.
Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer
Grundsätzlich sind bei allen Arbeiten an Bäumen und Gehölzen der allgemeine und besondere Artenschutz des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten. Danach ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Auch die Lebensstätten wildlebender Tiere dürfen nicht beeinträchtigt oder zerstört werden. Beispielsweise dürfen bei Hecken in der Zeit vom 1. März bis 30. September nur schonende Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses durchgeführt werden.
Obwohl die Stadt Hemmingen keine Baumschutzsatzung hat, sind Bäume und Gehölze durch verschiedene Bestimmungen der Naturschutzgesetzgebung oder auch durch Festsetzungen in Bebauungsplänen geschützt.
Beseitigungen oder starke Rückschnitte von Bäumen, Baumreihen, Alleen, Feldhecken und Feldgehölzen in der freien Landschaft sind genehmigungspflichtig.
Für beabsichtigte Fällung oder erhebliche Rückschnitte von Bäumen im Gärten und auf Höfen sind unter Umständen Anträge auf Genehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde zu stellen. Weitere Informationen zum Gehölz- und Artenschutz sowie ein Antragsformular finden Sie bei der Region Hannover.
Das Phänomen des Grünastausbruchs (Saftabrisse)
Seit einiger Zeit ist in den Sommermonaten verstärkt das Phänomen des Grünastausbruchs bei Großbäumen (auch Saftabriss genannt) zu beobachten. Dabei werfen die Bäume voll belaubte gesunde Äste ab. Waren es zunächst hauptsächlich Baumarten wie Pappel und Weide, so sind zunehmend auch Arten wie Eiche, Buche oder Kastanie betroffen.
Diese Astausbrüche treten verstärkt bei längerer Trockenheit auf. Sie sind höchstwahrscheinlich eine Folge von Hitzestress und Wassermangel. Sie sind nicht voraussehbar, da sie unabhängig vom Wetter (Wind, Sturm, Regen), also auch bei Windstille auftreten können.
Die von uns regelmäßig durchgeführten Baumkontrollen zur Einschätzung der Verkehrssicherheit geben keine Hinweise auf solche Ereignisse. So können sie folglich nicht vorausgesagt oder verhindert werden. Es sind keine vorbeugenden Maßnahmen zur Verhinderung von Astausbrüchen möglich, außer Großbäume werden präventiv gefällt oder der Bereich um die Bäume wird großflächig gesperrt.
Insbesondere aus Gründen des Klimaschutzes sollten jedoch große und alte Bäume beim Auftreten von Problemen wie Grünastausbruch nicht vorbeugend entfernt werden. Große alte Bäume haben einen hohen ökologischen Wert. Sie helfen unter anderem mit, das Kleinklima innerhalb der Ortslagen zu verbessern und tragen so zum Klimaschutz bei.
Es muss davon ausgegangen werden, dass uns dieses Thema aufgrund der veränderten Witterungsbedingungen in Zukunft weiter beschäftigen wird.
Wichtiges zur Brut- und Setzzeit
Liebe Hundebesitzerin, lieber Hundebesitzer,
Die Stadt Hemmingen möchte Sie auf eine besondere Problematik der Hundehaltung ansprechen:
Das Laufenlassen nicht angeleinter Tiere in der freien Natur zur Brut- und Setzzeit.
Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Bestimmungen erlassen, die dieses regeln und unter bestimmten Voraussetzungen unterbinden sollen.
Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) bestimmt in §§ 33 und 42, dass derjenige ordnungswidrig handelt, der einen seiner Aufsicht unterstehenden Hund in der freien Landschaft (Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen) streunen oder wildern lässt.
Unter Streunen versteht das Gesetz, dass sich der Hund nicht mehr im Einwirkungsbereich seines Halters befindet. Außerhalb der Einwirkung ihres Frauchen bzw. Herrchen befindliche Hunde gelten Kraft Gesetz als wildernd und dürfen im Rahmen des Jagdschutzes getötet werden. Hunde dürfen nur dann frei laufen, wenn sie sich noch im Beherrschungsbereich der Aufsichtsperson befinden und der Hund die ihm gegebenen Befehle zum Anhalten oder zur Rückkehr 100%ig befolgt. Diese Vorschrift gilt das ganze Jahr über. Verstöße werden mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet (§ 42 NWaldLG).
Warum diese strenge Auslegung?
Wildtiere (bei uns z.B. Rehe, Hasen, Fasane, Rebhühner) und andere freilebende Tiere (z.B. Kiebitze und Feldlerchen) kennen aus Instinkt ihre Fluchtdistanzen. Sie legen sich am Tage außerhalb dieser Distanz von ständig begangenen oder befahrenen Wegen versteckt hin und stören sich dann wenig an den gewohnten Bewegungen auf diesen Wegen.
Geht aber ein Mensch, vor allem aber auch ein Hund, von diesen Wegen ab, durchbricht er diese Fluchtdistanz und die Wildtiere stehen auf und fliehen. Oft werden sie bei ihrer Flucht, die auch über Straßen führt, überfahren. In der Notzeit (dies ist bei uns die deckungsarme Zeit nach der Ernte im Herbst bis zum Vegetationsbeginn im Frühjahr) verbrauchen die Tiere durch häufige Fluchten unnötig Energiereserven, die im Winter zum Überleben notwendig sind.
Deutlich strengere Bestimmungen gelten für die Zeit, in der die Tiere ihre Jungen zur Welt bringen und für die erste Zeit der intensiven Nachwuchsbetreuung. Diese Zeit wird die “allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit” genannt. Sie umfasst die Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli eines jeden Jahres.
Während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit sind Hunde in der freien Landschaft ausschließlich an der Leine zu führen (§ 33 NWaldLG). Verstöße gegen diese Regelung ziehen ebenfalls eine Geldbuße von bis zu 5000 Euro nach sich.
Dieser zeitlich befristete Leinenzwang in der freien Natur ist ein Kompromiss zwischen dem Interesse der Hunde auf freie Bewegung und dem Naturschutz. Mit entsprechenden Leinen kann sichergestellt werden, dass der Hund möglichst wenig in seiner Bewegung eingeschränkt wird.
Für Naturschutz- und Schongebiete gelten neben diesen allgemeinen Vorschriften noch spezielle Verbote.
Warum wurde diese Vorschrift vom Gesetzgeber erlassen?
Jeder frei laufende Hund bringt Unruhe in die Natur. Niemand unterstellt Ihrem Hund, dass er wildert oder Tiere hetzt. Aber schon die Witterung eines Hundes, die er an Feldrainen oder in Gebüschen hinterlässt, veranlasst Tiere, je nach Art, zur Flucht oder Meidung der Gebiete in denen es nach Hund (oder Mensch) riecht – dies auch noch nach Stunden, wenn Sie Ihren
ihre Nachkommen oder Gelege nicht wieder aufsuchen und der Nachwuchs dann unweigerlich verhungern müsste.
Die uns allen bekannten Veränderungen der letzten Jahrzehnte in unserer Landschaft drängen das Wild und andere wild lebende Tiere in immer kleiner werdende Ruhezonen. Allein dies bedeutet schon Stress für diese Tiere, da die meisten von ihnen ausgesprochene Einzelgänger sind, die mit Ausnahme ihres eigenen Nachwuchses, auch zu Artgenossen einen bestimmten Abstand gewahrt sehen möchten. Störungen in diesen Gebieten sind daher besonders verheerend.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und hoffen, wir haben mit diesen Informationen Ihr Verständnis und Bewusstsein für Ihre große Verantwortung als Hundebesitzer geweckt.
Informationen zum Artenschutz
In Hemmingen und der Region Hannover gibt es nicht nur seltene Pflanzen sondern auch eine Vielzahl von Insekten und Kleinstlebewesen. Information und Schutzmaßnahmen sollen ein Überleben dieser Arten ermöglichen. Interessante Informationen können Sie beispielsweise hier finden:
Region Hannover:
Nachhaltigkeit und Naturschutz
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz:
Fließgewässer und - Schutz
Das Stadtgebiet wird von 86 Fließgewässern III. Ordnung durchzogen, die insgesamt eine Länge von ca. 45 Km haben. Für die Unterhaltung dieser Gewässer sind grundsätzlich die Gewässereigentümer verantwortlich. Der größte Teil der Gewässer III. Ordnung ist im städtischen Eigentum. Ein weiter Teil der Gräben wird vom Wasser- und Bodenverband Hiddestorf-Lüdersen unterhalten.
Die heute gültigen Gesetze verpflichten den Unterhaltungslastträger dazu, die Gewässer und Auen naturnah zu entwickeln. Oberstes Ziel der Gewässerunterhaltung in Hemmingen ist es, neben dem Erhalt des Abflusses, die Gewässer ökologisch aufzuwerten. Es wird im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie angestrebt, eine gewässertypische Vegetation zu entwickeln und Lebensraum für gewässertypische Tierarten zu erhalten bzw. zu verbessern.
Der starke Aufwuchs in unbeschatteten Gewässern soll durch die Pflanzung von Gehölzen (Erlen, Weiden / Kopfweiden, Eschen) minimiert werden. Dadurch ist dann das jährliche Ausmähen der Sohle nicht mehr notwendig, welches der Tierwelt im Gewässer den Tod durch das Mähwerk erspart.
Drei Gewässer III. Ordnung sind als "naturnahe Fließgewässer" nach § 30 BNatschG ganz oder teilweise geschützt. Mittelfristig sollten an den wertvollsten Gewässern III. Ordnung Gewässerrandstreifen von mindestens 5 m Breite je Seite erworben werden, um die Entwicklung dieser Gewässer durch Eigendynamik zu unterstützen. Sinnvoll sind Ankäufe insbesondere am Harkenblecker Maschgraben. Grundsätzlich dienen Gewässerrandstreifen auch der ökologischen Aufwertung der Landschaft.
Ein großer Teil der Gewässer III. Ordnung sind reine Entwässerungsgräben, die selten Wasser führen.
Seit 1998 werden die städtischen Gewässer in Eigenregie vom Betriebshof der Stadt Hemmingen unterhalten. Grundsätzlich wird im Herbst nur noch gemäht. Ist eine wertvolle Vegetation vorhanden, wie z.B. Röhricht, werden diese Gewässer nur halbseitig und streckenweise gemäht. Ein Bagger kommt nur dann zum Einsatz, wenn zu viel Sediment im Gewässerprofil vorhanden ist. Notwendig ist dieses normalerweise nur in Gewässern die ganz-, oder fast ganzjährig Wasser führen. Eine Entschlammung ist, je nach Gewässer, alle 3-6 Jahre notwendig.
Alle diese kleineren Gewässer (III. Ordnung) münden in Gewässern II. Ordnung. In Hemmingen sind dies: die Arnumer Landwehr, der Hemminger Maschgraben, der Bruchgraben, der Seniebach und als Grenzgewässer zu Laatzen die Ihme und zu Laatzen die Alte Leine. Die Unterhaltung und Pflege dieser Gewässer wird vom Gewässer- und Landschaftspflegeverband "Mittlere Leine" (UHV 52) vorgenommen.
Gemäß §78 Niedersächsischem Wassergesetz in Verbindung mit der Gewässerunterhaltungsverordnung der Region Hannover sind die Gewässer II. Ordnung regelmäßig und die Gewässer III. Ordnung bei Bedarf zu schauen. Die Termine für die Gewässerschauen werden rechtzeitig ortsüblich bekannt gegeben. Eine Teilnehme steht allen Interessierten frei.
Informationen und Links zu dem Thema Gewässerunterhaltung:
- Region Hannover – Fachbereich Umwelt – Team Gewässerschutz
- Gewässer – und Landschaftspflegeverband UHV 52 Mittlere Leine - http://www.uhv52.de/
- Wib Wasserrahmenrichtlinien-InfoBörse
http://www.wrrl-kommunal.de/uploads/media/2014-03-11_Infobrief_Internet.pdf
Vereine und Verbände für Natur- und Umweltschutz
Hier finden Sie eine Auswahl von im Raum Hemmingen im Bereich des Umwelt- / Naturschutzes aktiver gemeinnütziger Vereine:
NABU Hannoversche Vogelschutzverein von 1881 e.V. / NABU-Gruppe Hemmingen
BUND Ortsgruppe Hemmingen
http://region-hannover.bund.net/kontakt/ortsgruppen/ortsgruppe_hemmingen/
Heuhüpfer e.V.
Ökologische Station Mittleres Leinetal e.V. (ÖSML)
Bürgerstiftung Hemmingen
https://www.buergerstiftung-hemmingen.de/index.php/home/unsere-eigenen-projekte/natur-und-umwelt