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Personalausweis: Verlustanzeige

Allgemeine Informationen

Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Sollte der Personalausweis gestohlen worden sein, bitte zuerst bei der Polizei eine Diebstahls- Anzeige tätigen und diese mitbringen. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?
  • :
    Bei Verlustmeldung

Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.         

Rechtsbehelf

Einspruch.

Widerspruch.

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen notwendig: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Nicht angegeben

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