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Personalausweis: Vorläufiger Personalausweis

Allgemeine Informationen

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

Ab dem 1. Mai 2025 können Lichtbilder für offizielle Ausweise nur noch digital übermittelt werden – bzw. werden vor Ort in den zuständigen Behörden gemacht.

An wen muss ich mich wenden?

Bürgerbüro

Welche Unterlagen werden benötigt?
    • alter Personalausweis (wenn noch vorhanden)
    • Reisepass
    • Original Geburtsurkunde bei ledigen antragstellenden Personen oder
    • Original Heiratsurkunde bei verheirateten antragstellenden Personen
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild

        • im Passformat (45 x 35 mm)

        • im Hochformat

        • Frontalaufnahme ohne Rand

        • ohne Kopfbedeckung und

        • ohne Bedeckung der Augen


bei Verlust

  • Vorlage einer Verlustanzeige
  • ggf. Diebstahlsanzeige von der Polizei
Welche Gebühren fallen an?
  • :10,00 EUR
  • :10,00 EUR
  • :13,00 EUR
    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
  • :13,00 EUR
    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Welche Fristen muss ich beachten?
  • :3 Monate
  • :3 Monate
Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf. 

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:     

  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

Ab dem 1. Mai 2025 können Lichtbilder für offizielle Ausweise nur noch digital übermittelt werden – bzw. werden vor Ort in den zuständigen Behörden gemacht.

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