Inhaltsbereich

Reisepass

Allgemeine Informationen

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip und ist
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Reisepass für Kinder

Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.

Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.

Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?

Diesen können Sie weiterverwenden, bis

  • die Gültigkeit ausläuft
  • Angaben nicht mehr zutreffen
  • das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht

Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).

Zuständigkeiten

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.

Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
 

An wen muss ich mich wenden?

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • digitales biometrisches Lichtbild, Sie erhalten vom Fotografen oder Drogeriemarkt einen QR-Code, mit diesem kann das Lichtbild aus der sicheren Cloud abgerufen werden  
  • ggf. bisheriger Reisepass
  • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
  • Originale Geburtskunde ggf. bei Verheirateten Original Heiratsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Welche Gebühren fallen an?
  • Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten) Gebühr: EUR 37,50
  • Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende) Gebühr: EUR 59,50
  • Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten) Gebühr: EUR 70,00
  • Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) Gebühr: EUR 92,00
  • Digitales Foto erstellt bei der Behörde  Gebühr: EUR 6,00
  • Direktversand des Reisepasses, wenn Antragsteller über 18 Jahre, durch DHL: zusätzlich EUR 15,00

  • Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland Gebühr: EUR 21,00VDie

Die Gebühren sind am Tag der Bestellung zu bezahlen.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • :6 Jahre
    Für Antragstellende unter 24 Jahre
  • :10 Jahre
    Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt zur Zeit 4 - 5 Wochen. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. 

zurück