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Übermittlungssperre: Gruppenauskünfte Widerspruch

Allgemeine Informationen

Der Weitergabe persönlicher Daten aus dem Melderegister kann durch die Einlegung von Übermittlungssperren im Bürgerbüro widersprochen werden.

a) Widerspruch gegen Übermittlungen an Parteien

b) Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläen

c) Widerspruch gegen Übermittlung an Adressbuchverlage

d) Widerspruch gegen automatisierte Internetauskünfte

e) Widerspruch gegen Übermittlung an Religionsgemeinschaften

f) Widerspruch gegen Übermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Einzurichtende Übermittlungssperren setzen einen einmaligen schriftlichen Antrag beim Bürgerbüro der Stadt Hemmingen unter Vorlage Ihres Personalausweises voraus. Bereits bestehende Übermittlungssperren bleiben daher bis zum Widerruf bestehen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Hemmingen, sofern Sie sich dort mit Haupt- bzw. Nebenwohnung angemeldet haben. Der Widerspruch gilt nur für die Stelle, bei der Sie den Widerspruch eingelegt haben. Sollten Sie in einer anderen Stadt eine Übermittlungssperre beantragt haben, müssten Sie nach einem Zuzug nach Hemmingen die Übermittlungssperre erneut beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte weisen Sie sich durch Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses aus.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsbehelf

Bitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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