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Winterdienst

Allgemeine Informationen

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind, sprich die Beseitigung von Schnee und Eis.

Hier ist zu beachten, dass Gehwege bei Schneefall von Schnee freizuhalten sind. Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,5 m sind vollständig, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,5 m zu räumen. Ist kein separater, baulicher Gehweg vorhanden, so ist ein mindestens 1 m breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Fahrbahnrand freizuhalten.

Der Schnee darf nicht auf die Straße oder Gosse gekehrt werden.

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