Für Rückfragen:
Stadt Hemmingen - Abteilung Sicherheit und Ordnung, Tel.: 0511/4103-151, 139, E-Mail: ordnungsamt@stadthemmingen.de, www.stadthemmingen.de/veranstaltungsanzeige
Anmerkung:
Bitte reichen Sie die Anzeige zur Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn ein, damit eine entsprechende Prüfung und Abstimmung mit weiteren zuständigen Behörden fristgerecht erfolgen kann.
- Bei kleinen und mittleren Veranstaltungen (unter 5.000 Besuchern) - 6 Wochen vorher,
- bei Großveranstaltungen (ab 5.000 Besuchern) - 10 Wochen vorher.
Der Veranstalter erklärt hiermit, die Stadt Hemmingen von allen Eratzansprüchen freizustellen, die aus Anlass der v. g. Veranstaltung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder Dritten erhoben werden können. Er hat die Wiedergutmachung aller Schäden zu übernehmen, die auch ohne eigenes Verschulden von Teilnehmern, durch die Veranstaltung oder aus Anlass ihre Durchführung an den zu benützenden Straßen einschl. der Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie an Grundstücken (Flurschäden) entstehen. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über die Haftpflicht des Veranstalters unberührt.