Inhaltsbereich

Hund anmelden

Angaben zu Ihrer Person, alle haushaltsangehörigen, volljährigen Personen

Angaben zu Ihrer Person, alle haushaltsangehörigen, volljährigen Personen

Wird ein Hund in einem Mehrpersonenhaushalt gehalten, gilt jede volljährige Person dieses Haushaltes als Halter des Hundes. Sie sind deshalb steuerpflichtige Gesamtschuldner. Die Stadt Hemmingen kann die Hundesteuer für alle Hunde von jedem Halter fordern.

bei mehreren Angaben, Namen durch Komma getrennt
bei mehreren Angaben, Vornamen durch Komma getrennt
Telefon
Der Hund wird gehalten in (Straße und Hausnummer)
Angaben zum Hund

Angaben zum Hund

Geschlecht*
Bitte die Versicherungspolice hochladen
Sachkundenachweis
Sachkundenachweis liegt vor (verbindlich vorgeschrieben ab 01.01.2013) Bei Vorliegen einer Ausnahme nach §3 Absatz 6 Satz 1 Nr. 1 NHundG (ununterbrochene Hundehaltung über zwei Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre) bitte Steuerbescheinigung einreichen.*
Weitere Angaben

Weitere Angaben

Zentrales Register (vorgeschrieben ab 01.07.2013)

Jede Hundehalterin/jeder Hundehalter hat gem. §6 NHundG vor der Vollendung des siebten Lebensmonats des Hundes Halterdaten und Angaben zum Hund dem Zentralen Register zu melden. Ist der Hund bei der Aufnahme der Hundehaltung älter als sechs Monate, so sind die Angaben innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung zu machen. Die Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH (KSN), Elsässer Str. 66 in 26121 Oldenburg, Telefon: 0441/39010400, https://www.hunderegister-nds.de, wurde mit der Führung des Zentralen Registers beauftragt. Die Hundehalterin / der Hundehalter kann die Registrierung online oder schriftlich bzw. telefonisch vornehmen.

Grund für Steuerbefreiung/Steuerermäßigung
SEPA Lastschriftmandat

SEPA Lastschriftmandat

Die Hundesteuer ist wahlweise halbjährlich zum 15.02. und 15.08., oder jährlich zum 01.07. zu entrichten.

Sie haben die Möglichkeit, die Hundesteuer zum Zahlungstermin von Ihrem Bankkonto abbuchen zu lassen. Füllen Sie hierzu bitte das untenstehende Sepa Mandat aus.

Oder nutzen Sie das SEPA Onlineformular , welches Sie auch auf der Übersichtsseite zur Dienstleistung Hundesteuer finden.


Bitte schließen Sie vor der Nutzung des Sepa-Online Formulars diese Anmeldung ab, um Datenverlust zu vermeiden.

 

Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufhinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Nachspann

SEPA Lastschriftmandat

Hundesteuersatzung

Verordnung über das Halten von Hunden in der Stadt Hemmingen

Flyer Hundehaltung Stadt Hemmingen

*) Pflichtfelder