
Ab dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Passbilder für Personalausweise und Reisepässe durch die Einwohnermeldebehörde nur noch in digitaler Form angenommen werden.
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden.
Damit soll die Sicherheit bei Personalausweisen und Reisepässen erhöht werden.
Weiterhin können Bürger auch zertifizierte Fotografen oder andere, übliche Anlaufstellen für biometrische Passbilder nutzen, soweit dort eine Möglichkeit für die digitale Übermittlung der Passbilder besteht. Bei dem Fotografen erhält der Bürger einen Ausdruck mit einem Datamatrix-Code (ähnlich wie ein QR-Code), welcher in Folge zur Beantragung bei der Behörde vorgelegt wird. Dieser Code wird von der Behörde gescannt und so kann das Lichtbild, aus einer sicheren Cloud, heruntergeladen und in den Antrag übernommen werden.
Bestehen Zweifel über die Identität der im Lichtbild abgebildeten Person oder besteht ein Verdacht auf eine unzulässige Bearbeitung des Lichtbilds, kann die Pass-/Personalausweisbehörde anordnen, dass das Lichtbild in Gegenwart eines Mitarbeiters in einer Pass-/Personalausweisbehörde zu fertigen ist.
Für ein digitales Lichtbild, erstellt durch das Bürgerbüro, wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erhoben.
Die Verwendung papierbasierter bzw. ausgedruckter Passbilder ist ab Mai 2025 für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses nicht mehr zulässig. Zusätzlich dürfen ab dem 01. Mai 2025 auch für Aufenthaltstitel und Reiseausweise nur noch digitale Passbilder verwendet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie online auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Die Bearbeitung von Personalausweisen und Reisepässen kann mehrere Wochen dauern. Bitte beantragen Sie Ihre Dokumente rechtzeitig, insbesondere vor der Reisezeit.