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Politik / Gremien
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Dieser Satz in Artikel 20 des Grundgesetzes besagt, dass das Volk alleiniger Träger der Staatsgewalt ist.
Deshalb wählen Sie Frauen und Männer Ihres Vertrauens und Ihrer politischen Anschauung und beauftragen sie, für eine bestimmte Zeit - im allgemeinen für eine Wahlperiode von fünf Jahren - stellvertretend für alle zu planen, zu entscheiden und zu handeln. Die Gewählten bilden den Rat der Stadt und führen die Bezeichnung "Ratsfrau" beziehungsweise "Ratsherr".
Im Rat der Stadt erfolgt die politische Willensbildung darüber, welche Vorhaben verwirklicht werden sollen. Im weiteren Verfahren obliegt es der Verwaltung, diese Grundsatzentscheidungen des Rates auszuführen.
Hier können sich Interessierte über aktuelle politische Angelegenheiten der Stadt der Hemmingen informieren:
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