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Vorlage - 570/2021
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Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss stimmt der als Anlage 1 beigefügten Vorentwurfsplanung für die Entlastungsstraße zu und beauftragt die Verwaltung einen Antrag auf Förderung nach dem NGVFG, bzw. zunächst auf Aufnahme in das Mehrjahresprogramm nach R-GVFG einzureichen In der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2022 sind Mittel in Höhe von zunächst 650.000 Euro vorzusehen.
Sachverhalt:
Die Entlastungstrasse zwischen der B3alt und der Alfred-Bentz-Straße, bzw. weiter zur Weetzener Landstraße ist im Verkehrsentwicklungsplan als wichtige Maßnahme zur dauerhaften Entlastung der Weetzener Landstraße im Abschnitt zwischen Kreisel Real-Markt und der Kreuzung Weetzener Landstraße/B3alt vorgesehen.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.03.2020 den Aufstellungsbeschluss für das notwendige Bauleitplanverfahren gefasst (auf die Ausführungen zu den Verkehrsmengen wird insofern auf die DS 475/2020 verwiesen). Parallel dazu wurde das Planungsbüro BPR beauftragt einen Vorentwurf für die Straße unter Berücksichtigung der Anbindung an die Alfred-Bentz-Str. und den an der B3alt im Zusammenhang mit dem Bau des Endhaltepunktes für die Stadtbahn geplanten Kreisverkehrsplatzes beauftragt. Eine weitere Anforderung ist gewesen, die Straße so zu planen, dass sie nicht hinderlich ist für eine spätere Erschließung der sogenannten Fläche 60.
Wichtige innerörtliche Verbindungsstraßen sind grundsätzlich förderfähig nach dem NGVFG. Für einen Antrag auf Förderung ist (u.a.) der jetzt vorliegende Vorentwurf erforderlich. Die Finanzierung der Maßnahme muss gesichert sein. Zunächst müsste bis zum 31.05.2021 der Antrag auf Aufnahme in das Mehrjahresprogramm für das Jahr 2022 gestellt werden, bevor nach Aufnahme in das Programm der endgültige Förderantrag eingereicht werden kann.
Der jetzt vorgelegte Vorentwurf berücksichtigt bereits die auch im Rahmen des B.-Planverfahrens eingereichte Forderung nach Verkehrsberuhigenden Maßnahmen am Übergang zur Alfred-Bentz-Straße. Die dort vorgesehen Querungshilfe hat auch eine wichtige Funktion für den dort querenden Radweg, eine der Hauptrouten aus dem Routenkonzept des ADFC. Die Querungshilfe könnte auch zusätzlich mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet werden um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen.
Lt. Kostenschätzung für die Entlastungstrasse ist mit Gesamtkosten in Höhe von zunächst 650.000 Euro incl. Planungskosten zu rechnen. Kostensteigerungen können sich durch notwendige archäologische Untersuchungen oder Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen ergeben. Lt. NGVFG ist eine Förderung der Maßnahme, bzw. der anrechenbaren Kosten in Höhe von bis zu 75 % möglich, dazu gehören auch die Kosten für den Grunderwerb, die hier noch nicht enthalten sind und noch nicht beziffert werden können. Bei einer Maximalförderung von 75 % könnten also bis zu 487.500 Euro an Fördergeldern gezahlt werden. Sollte der Antrag auf Aufnahme in das Mehrjahresprogramm oder später der Förderantrag abgelehnt werden, muss die Maßnahme neu bewertet werden.
Die Planung wird in der Sitzung durch das Planungsbüro BPR vorgestellt..
Weitere Angaben:
Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Stadt Hemmingen: | |||
Ja: | X | Nein: |
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Produktkonto: | 54100100-78727231 | Investitionsmaßnahme Nr.: | 5410010031 |
| Haushaltsjahr 2021 | Haushaltsjahr 2022 | Haushaltsjahr 2023 | Haushaltsjahr 2024 |
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Investitionstätigkeit: |
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Ansatz Einzahlungen [€] |
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Ansatz Auszahlungen [€] | 10.000 | 0 |
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Mehrbetrag (+)/ Minderbetrag (-) bei |
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Einzahlungen [€] |
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Auszahlungen [€] |
| +650.000 |
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Anlage(n):
Anlage 1 Vorentwurf
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2992_2021_02_18_5.3 Lageplan gesamt (328 KB) |
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