Was wird besteuert?
Das Halten von mehr als zwei Monate alten Hunden im Stadtgebiet. Wird das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen, so ist davon auszugehen, dass er älter als zwei Monate ist.
Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen.
Hunde müssen außerhalb der Wohnung oder eines umfriedeten Grundstücks eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen. (Bei Verlust ist die Ersatzbeschaffung kostenpflichtig, zurzeit 5 €).
Wie hoch sind die Steuersätze?
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt zurzeit jährlich:
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für den ersten Hund |
84,00 Euro, |
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für den zweiten Hund |
156,00 Euro, |
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für jeden weiteren Hund |
180,00 Euro, |
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für gefährliche Hunde |
624,00 Euro. |
Die Hundesteuer ist wahlweise halbjährlich (15.02. u. 15.08.) oder jährlich (01.07.) zu zahlen.
Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen, werden bei der Berechnung der Anzahl der gehaltenen Hunde nicht berücksichtigt. Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nach den in voller Höhe steuerpflichtigen Hunden als erster Hund und ggf. weitere Hunde vorangestellt.
