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Personalausweis

Allgemeine Informationen

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

  • Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
     
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.

 

Zuständige Stelle

Für Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Hemmingen haben, ist die Stadt Hemmingen die richtige Ansprechpartnerin.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
  • Original Geburtsurkunde bzw. bei Verheirateten, Original Heiratsurkunde
  • digitales biometrisches Lichtbild, Sie erhalten vom Fotografen oder Drogeriemarkt einen QR-Code, mit diesem kann das Bild aus der sicheren Cloud abgerufen werden
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:46,00 EUR, Antragsteller ab 24 Jahren
  • Gebühr:30,00 EUR, Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gebühr:27,60 EUR, Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
  • Gebühr: 15,00 EUR, Aufschlag, wenn Antragsteller über 16 Jahre, für den Direktversand durch DHL
  • Gebühr: 6,00 EUR, Aufschlag für das Digitale Passfoto bei der Behörde
  • Gebühr: kostenfrei, Änderung der PIN bei der zuständigen Stelle
  • Gebühr:13,00 EUR, Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
  • Gebühr: kostenfrei, Sperren der Online-Ausweisfunktion
  • Gebühr: kostenfrei, Nachträgliches Aktivieren oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion nach Wiederauffinden des Personalausweises
  • Gebühr: kostenfrei, Erstmaliges Setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei der Ausgabe oder nach Vollendung des 16.Lebensjahres
  • Gebühr: kostenfrei, Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?
  • Geltungsdauer: 10 Jahre
    Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
  • Geltungsdauer: 6 Jahre
    Antragsteller unter 24 Jahre
  • Bearbeitungsdauer: 2-3 Wochen
Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller persönlich oder mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vor dem 16. Lebensjahr möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.

Was sollte ich noch wissen?

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

  • Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
     
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