Öffentliche Feste und Veranstaltungen bereichern das kulturelle Leben unserer Stadt und fördern das gesellschaftliche Miteinander der Bevölkerung. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des gemeinschaftlichen Lebens. Für diejenigen, die solche Ereignisse zu organisieren haben ist es in den letzten Jahren schwierig geworden den Überblick zu behalten, da es rechtlich gesehen immer wieder Veränderungen gibt.
Inhaltsbereich
Veranstaltungsgenehmigung
Allgemeine Informationen
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Ordnungsbehörde in der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Abteilug Sicherheit und Ordnung der Stadt Hemmingen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
- Kontaktdaten des Veranstalters
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
mindestens 4 Wochen vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Rechtsgrundlage
Sondernutzungssatzung
- Gewerbeordnung (GewO)
- Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die Abteilung Sicherheit und Ordnung der Stadt Hemmingen.
